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38-Jähriger vor Gericht Mit Kokain und Viagra zum Mondsee - Festivalbesuch hat ein Nachspiel

Von Alexander Kempf 15.07.2021, 14:03
Rutsche am Mondsee
Rutsche am Mondsee (Foto: René Weimer)

Hohenmölsen/MZ - Der Besuch des Hell Festivals am Hohenmölsener Mondsee vor zwei Jahren hatte für einen 38-jährigen Potsdamer in dieser Woche ein juristisches Nachspiel. Er musste sich am Weißenfelser Amtsgericht wegen des Besitzes verschiedener Drogen verantworten. Die hatte die Polizei in einem Rucksack des Angeklagten gefunden, als sie vor zwei Jahren Fahrzeuge untersuchte, die auf dem Weg zum Festival waren.

Verschiedene Tabletten

„Wir haben dort Vorkontrollen durchgeführt, weil es auf der Veranstaltung zunehmend Betäubungsmittelverstöße gab“, erinnert sich ein Polizist im Zeugenstand an den zwei Jahre zurückliegenden Einsatz. Im Rucksack des Angeklagten sind damals verschiedene Tabletten, Tütchen mit kristalliner Substanz und ein Schnupfröhrchen sichergestellt worden. Untersuchungen im Nachgang ergaben, dass es sich bei den Kleinstmengen um verschiedene aufputschende Substanzen handelte. Darunter Kokain und MDMA. Aber auch Viagra, ein verschreibungspflichtiges Potenzmittel für Erektionsprobleme, wurde sichergestellt.

Doch war die Kontrolle des jungen Mannes überhaupt rechtens und hatte der dieser vorab zugestimmt? Da gehen die Meinungen vor Gericht auseinander. Laut des Polizisten ist alles rechtens abgelaufen. Die Polizei hatte damals einen Wagen gestoppt und bei dessen Fahrer einen Drogenschnelltest durchgeführt, der positiv ausfiel. In der Folge wurden die Daten der drei weiteren Fahrzeuginsassen überprüft. Darunter war auch der Angeklagte, welche der Polizei bereits im Zusammenhang mit Drogenkonsum bekannt war. Auf die damalige Frage der Polizei - ob es Einwände gegen eine Durchsuchung des Gepäcks gebe - soll der 38-Jährige nicht widersprochen haben.

Zu Unrecht durchsucht?

Das sehen er und sein Anwalt offenbar anders. Letzterer verweist darauf, dass das damals von der Polizei angefertigte Protokoll von seinem Mandanten nicht unterschrieben worden sei. „Die Maßnahme ist nicht rechtmäßig, wenn sie so abgelaufen ist, wie sie der Zeuge geschildert hat“, kritisiert der Verteidiger das Vorgehen der Polizei. Und besteht darauf, dass zu dem Vorfall nun auch noch die drei anderen Wageninsassen als Zeugen geladen werden. So will er beweisen, dass es seitens seines Mandanten eben keine Zustimmung zu der Kontrolle gegeben hat. Laut Darstellung des Anwalts habe sich auch der beim damaligen Fahrzeugführer durchgeführte Drogenschnelltest im Nachgang nicht bestätigt. Auch der Leiter des Polizeieinsatzes am Mondsee soll nun zu einem erneuten Termin vor Gericht geladen werden. Mitte Oktober wird der Fall vor dem Amtsgericht Weißenfels neu aufgerollt.