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Anwohner müssen Zugang gestatten Landesgrenze zwischen Sachsen-Anhalt und Sachsen muss neu vermessen werden

Von Franz Ruch 08.09.2021, 14:04
Vermessung - Symbolbild
Vermessung - Symbolbild (Foto: Thomas Klitzsch)

Lützen/Grossgörschen/MZ - Die Landesgrenze zwischen Sachsen-Anhalt und Sachsen soll neu bestimmt werden. Die Vermessungsarbeiten führt der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) durch. Dessen Mitarbeiter werden dabei auch im Osten Lützens unterwegs sein. Für ihre Arbeiten müssen sie unter Umständen Grundstücke von Anwohnern betreten, die den Zugang dazu gestatten müssen. Laut Ankündigung werden davon hauptsächlich die Großgörschener betroffen sein. Einen genauen Termin, wann die Vermessungsarbeiten stattfinden oder beendet sein werden, gebe es aber noch nicht, teilte GeoSN-Pressereferentin Barbara Wolters auf MZ-Anfrage mit.

Infrastruktur nicht betroffen

Dass Anwohner ihre Grundstücke für derartige Vermessungsarbeiten zur Verfügung stellen müssen, ist im „Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz“ geregelt. Wer vor Ort konkret betroffen sein sollte, werde vorab aber rechtzeitig vom GeoSN informiert.

Ziel der Vermessungsarbeiten sei es, das Hoheitsgebiet der Bundesländer genau zu bestimmen, so Wolters weiter. Ausgehend von den historischen Bestimmungen der Landesgrenze soll eine „den heutigen Anforderungen entsprechende, einheitliche Führung der administrativen Grenzlinie zwischen den Bundesländern“ erzeugt werden. Dies erfordere neben Recherche und Auswertung historischer Vermessungsunterlagen auch eine „zum Teil umfangreiche örtliche Grenzuntersuchung“ und im Ergebnis die Aufbereitung und Dokumentation der Daten sowie die Abstimmung der Ergebnisse zwischen den beteiligten Bundesländern. Ganz gleich allerdings, wie sich die Landesgrenze nach der Neuvermessung verschieben sollte, auf die Infrastruktur vor Ort habe das keine Auswirkungen.

Historische Grenzen

Doch warum wird überhaupt neu vermessen? Hintergrund ist, dass die aktuell bestehende Grenze zwischen den Bundesländern eine historisch gewachsene und keine exakt bestimmte ist. Die Abgrenzungen der Herrschaftsgebiete habe sich aus natürlichen, geografischen Gegebenheiten, wie etwa Gebirge, Gewässer oder Wege, Kultur- und Sprachunterschieden oder politischen und wirtschaftlichen Ansprüchen entwickelt. „Die Grenzen der Gebiete wurden dabei oft an bestimmten Landmarken verortet, zum Beispiel an Feldrainen oder entlang eines Gewässers. Dies war zur damaligen Zeit ausreichend“, sagt Wolters.

Bei der Einführung des Grundsteuerkatasters Anfang des 19. Jahrhunderts, aber auch bei der Bildung der Länder sei die historisch überlieferten Grenzen zum Teil berücksichtigt worden, so dass einige noch heute bestehen. Durch die gravierenden landschaftlichen Veränderungen und der Siedlungs- und Bautätigkeit in den letzten rund 200 Jahren, speziell auch in Lützener Gebiet, sei ein Zusammenhang zwischen dem Verlauf der Landesgrenze und den heutigen örtlichen Verhältnissen nicht immer vorhanden.