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Finanzielle Unterstützung Kindergeld auch nach der Schule und während einer Übergangsphase?

Eltern sollten Antrag frühzeitig stellen.

13.08.2021, 11:11
Kindergeld kann es auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres geben.
Kindergeld kann es auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres geben. imago images/Christian Ohde

Weissenfels/Zeitz/MZ - Das Schuljahr ist vorbei. Viele Eltern sind nun unsicher, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich das Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt? Nach Angaben der Agentur für Arbeit erhalten Eltern für Kinder bis zum 18. Lebensjahr grundsätzlich Kindergeld.

Kindergeld gibt es auch während einer Übergangsphase

Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste kann Kindergeld gezahlt werden.

Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Aber auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger hinzieht, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden.

Eltern sollten Antrag für Kindergeld frühzeitig stellen

Voraussetzung dafür ist, dass es sich aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatzplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Hierfür genügt die Zusendung eines Nachweises über den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder einer Schulbescheinigung an die Familienkasse vor Ort. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich.

Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden. Auch für volljährige Kinder kann das komfortable Online-Angebot unter www.familienkasse.de genutzt werden. Über den Internetauftritt sind Antragsformulare und Nachweisvordrucke verfügbar.

Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr kostenfrei unter Telefon: 0800/4 55 55 30 erreichbar.