Corona-Pandemie Sauna, Schwimmbad, Musikschule: Diese Lockerungen gibt es im Burgenlandkreis
Ab Montag dürfen einige Einrichtungen im Kreis wieder öffnen. Welche Bedingungen dafür gelten und wie der Landrat das Regel-Wirrwarr erklärt.

Weissenfels/Zeitz/MZ - Der Burgenlandkreis wagt trotz der derzeitigen Corona-Omikron-Welle wieder Lockerungen. Die Inzidenz sei zwar hoch, aber unter dem Landesdurchschnitt. Außerdem gebe es aktuell „keine Anzeichen für eine Überlastung der kritischen Infrastruktur“ und der Krankenhäuser. So begründete Landrat Götz Ulrich (CDU) am Mittwoch während der digitalen Corona-Pressekonferenz, warum ab kommenden Montag die Volkshochschule, die Kreismusikschule und die Schwimmbäder wieder für den regulären Publikumsverkehr geöffnet werden.
Für all diese Einrichtungen gilt dann die 2G-Regel, es dürfen also nur Geimpfte und Genesene hineingelassen werden. Auch Saunen dürfen dann wieder öffnen, obgleich Amtsärztin Dr. Ina Treu anmerkte, dass vor Ort geschaut werden müsse, wie viele Personen dann hinein dürfen. Das dürfte unter anderem Harry Striegler freuen. Der Betreiber zweier Fitnessstudios in Weißenfels hatte sich kürzlich im MZ-Gespräch darüber gewundert, warum hier die Saunen schließen mussten, während sie im benachbarten Saalekreis geöffnet bleiben durften.
Landrat Götz Ulrich erklärt, warum es in Kreisen unterschiedliche Regeln gibt
Auch den Landrat haben Fragen erreicht, warum zwischen Bund, Ländern und Landkreisen teils unterschiedliche Regelungen gelten. Der Grund ist das föderale System in Deutschland. Die Entscheidungen, die in den Ministerpräsidentenkonferenzen (MPK) und den Gesundheitsministerkonferenzen getroffen werden, seien keine Gesetze, sondern „Willensbekundungen“, so der Landrat. Es obliege dann den Ländern und zum Teil den Landkreisen, diese in Form von Rechtsverordnungen umzusetzen. Der Burgenlandkreis folge dabei laut Götz Ulrich einem „roten Faden“. Heißt: „Wenn es bei unserem Infektionsgeschehen keinen großen Unterschied zu Bund und Land gibt, folgen wir dem Tross.“ Ist es größer, verschärfe man die Regelungen; ist es niedriger, lockere man sie wieder.
Für ihn seien die unterschiedlichen Regeln „nicht schlimm“, im Gegenteil, könnten Entscheidungen so doch „ortsnäher“ und auf die jeweilige Situation angepasst getroffen werden. „Für die Bürger ist das aber schwierig zu verstehen“, räumte er ein. Als Beispiel führte der Landrat die unterschiedlichen Quarantäneregelungen für Schüler an. In der jüngsten MPK wurde festgelegt, dass sie sich nach fünf Tagen „frei testen“ können, im Burgenlandkreis ist das erst nach sieben Tagen möglich.
Amtsärztin vom Burgenlandkreis, Ina Treu, sorgt sich um Kinder und Jugendliche
Das sei eine „fachliche Entscheidung“ gewesen, sagte Ina Treu. Zum einen sei die Impfquote bei den Fünf- bis 18-Jährigen noch relativ gering und betrage in etwa 40 Prozent. Zum anderen könne es nach einer festgestellten Infektion noch einige Tage dauern, bis die ersten Symptome auftreten. Mit der längeren Quarantäneregelung wolle man verhindern, dass sie dann womöglich schon wieder in der Schule sind. Ina Treu sorgt sich bei den Jüngsten auch um mögliche Spätfolgen nach einer Erkrankung, das sogenannte Long Covid. Dazu gebe es bei den Kinder und Jugendlichen zwar „nur wenig Daten“, insbesondere für die Omikronvariante, doch umso wichtiger sei es, „sie zu schützen“, so die Amtsärztin.
Die aktuelle Covid-Situation in den Krankenhäusern des Landkreises bezeichnete Ina Treu indes als „entspannt“. Im Weißenfelser Klinikum wurden zu diesem Zeitpunkt elf Patienten auf der Normalstation und zwei ungeimpfte Patienten auf der Intensivstation behandelt. In Zeitz lagen vier, in Naumburg elf Personen - darunter ein 16-Jähriger - auf den Normalstationen, aber kein Covid-Patient auf den Intensivstationen.