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Silvesterspaß mit Folgen 26-Jähriger mit Pistole erwischt: Warum die Richterin die Strafe mindert

Von Tobias Schlegel 08.06.2021, 09:00
Das Amtsgericht
Das Amtsgericht Foto: René Weimer

Weissenfels - Für einen 26 Jahre alten Mann hat der Silvesterabend 2019 ein teures Nachspiel. Er soll an dem Tag eine geladene Schreckschusswaffe in das Handschuhfach eines Wagens gelegt haben, bevor er als Beifahrer mit einem Kumpel in dem Auto durch Teuchern gefahren ist. Da der Mann keinen Kleinwaffenschein besitzt, musste er sich nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz vor dem Weißenfelser Amtsgericht verantworten - und 500 Euro Strafe zahlen. Dabei drückte die Richterin noch ein Auge zu, laut eines zuvor erhängten Strafbefehls sollte der Mann, der in einem Ortsteil von Teuchern lebt, 1.000 Euro wegen des Vergehens blechen.

Einspruch wegen zu hoher Geldstrafe war erfolgreich

Gegen diese Strafe hatte der 26-Jährige Einspruch eingelegt, weswegen der Fall nun vor dem Weißenfelser Amtsgericht gelandet ist. Dort erklärte der Verteidiger, dass sich der Einspruch nur auf die Rechtsfolgen beziehe. Heißt: Die Tat an sich stritt der Angeklagte nicht ab - auch wenn er erklärte, dass er stark alkoholisiert gewesen ist und sich nicht mehr daran erinnern könne, die Waffe in das Handschuhfach gelegt zu haben. Ihm ging es bei dem Prozess aber nur darum, die verhängte Geldstrafe zu mindern - und das mit Erfolg. Schon während der Beweisaufnahme ließ die Richterin durchblicken, dass sie durchaus bereit wäre, die Geldstrafe zu minimieren.

Der Staatsanwalt plädierte für einen Betrag von 750 Euro, der Verteidiger sprach sich für eine Geldstrafe zwischen 400 und 500 Euro aus. „Die Lebensumstände meines Mandanten haben sich erheblich verbessert, er lebt mit seiner Freundin nun in einer gemeinsamen Wohnung und hat sein Leben geordnet“, sagte der Verteidiger über seinen Mandanten, der gerade davor steht, eine Berufsausbildung zu beenden. Einmal musste er sich bereits vor Gericht verantworten - wegen Körperverletzung wurde er 2018 zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt.

Mildernde Umstände: Richterin drückt bei Strafe ein Auge zu

Den gleichen Betrag muss er nun auch für den Verstoß gegen das Waffengesetz zahlen. Die Richterin begründete die Minderung der Geldstrafe um die Hälfte wie folgt: Der Angeklagte habe die Tat eingeräumt, auf die Herausgabe der Waffe verzichtet und an dem Tatabend erheblich unter Alkoholeinfluss gestanden. Auch dass der Fall schon ein gutes anderthalb Jahr zurückliegt und der Angeklagte als Lehrling über kein hohes Gehalt verfügt, spielten bei der Entscheidung der Richterin eine Rolle. (mz)