Kita-Betreuung für alle Keine Notbetreuung mehr – so umgeht Sachsen das Bundesinfektionsschutzgesetz

Dresden - Das Bundesinfektionsschutzgesetz ist eindeutig: Liegt die 7-Tages-Inzidenz an Corona-Fällen für drei Tage über 165, dann müssen Kindergärten und Schulen in den Notbetrieb gehen. Und zwar solange, bis die Inzidenz fünf Werktage am Stück wieder unter 165 liegt.
Diese sogenannte „Bundesnotbremse“ ist für alle Bundesländer verpflichtend. Doch der Freistaat Sachsen umgeht das Gesetz jetzt einfach. Wie die Landesregierung am Donnerstag mitteilte, wird die Notbetreuung praktisch abgeschafft. Künftig kann jeder Berufstätige sein Kind betreuen lassen.
Eine spezielle Berufsgruppenzugehörigkeit sei nicht mehr erforderlich, teilte das Kultusministerium am Donnerstag mit. Ausreichend ist demnach eine selbst verfasste schriftliche Erklärung für die Schule oder Kita, dass eine Betreuung des Kindes berufsbedingt nicht möglich ist. Aktuell betrifft dies nach Ministeriumsangaben den Erzgebirgskreis und Mittelsachsen.
Normalerweise gilt die Notbetreuung nur, wenn mindestens ein Elternteil in einem „systemrelevanten“ Beruf arbeitet und sich niemand sonst um das Kind kümmern kann. Ziel ist es, die Kontakte zu reduzieren. Denn zwar erkranken Kinder deutlich seltener an Corona, können das Virus aber trotzdem verbreiten. (mz/dpa)