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Bestattungsgesetz Bestattungsgesetz: Grab im Garten soll nicht mehr verboten sein

Von Hendrik Kranert-Rydzy 11.05.2014, 21:10
In Bitterfeld soll das Wild vom Friedhof ferngehalten werden.
In Bitterfeld soll das Wild vom Friedhof ferngehalten werden. Rebsch Lizenz

Magdeburg/MZ - Können in Sachsen-Anhalt Verstorbene bald ohne Sarg bestattet und Urnen mit der Asche Angehöriger mit nach Hause genommen werden? Nach dem Willen der Opposition im Landtag soll dies möglich werden, Linke und Grüne planen eine umfassenden Reform des seit Jahrzehnten geltenden Bestattungsgesetzes des Landes.

Während die Grünen bereits einen ersten Gesetzentwurf vorlegen, will die Linke zunächst eine „breite parlamentarische und gesellschaftliche Debatte“ zum Thema anstoßen, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Eva von Angern. Ähnlich äußerte sich auch Grünen-Politikerin Cornelia Lüddemann. „Die Wünsche der Menschen für die Zeit nach ihren Tod gehen in eine sehr breite Richtung.“

Rütteln am Friedhofszwang

Sowohl Linke als auch Grüne rütteln mit ihren Vorstellungen an dem Jahrhunderte alten und vor allem von den beiden christlichen Kirchen verteidigten Friedhofszwang. „Wir wollen diese Tradition nicht in Frage stellen, aber zusätzliche Angebote ermöglichen“, sagte von Angern. Etwa jenes, die Asche in der Urne eines Verstorbenen auf dem eigenen Grundstück zu bestatten oder zu Hause aufzubewahren. Bislang sind Urnenbestattungen außerhalb von Friedhöfen nur auf See oder in sogenannten Friedwäldern möglich. Es gibt aber längst eine rechtliche Grauzone, wo Bestatter über das Internet Angebote offerieren, den bisherigen Rechtsrahmen zu umgehen.

Welche weiteren Änderungen es bei Erdbestattungen geben könnte, lesen Sie auf Seite 2.

Zweiter Schwerpunkt der Gesetzreform soll das Ende der Sargpflicht bei Erdbestattungen sein: Vor allem im Islam werden Leichname nicht im Sarg, sondern in einem Tuch bestattet - in Sachsen-Anhalt ist das bislang nicht möglich. Zudem soll es Angehörigen muslimischer und israelitischer Glaubensrichtungen ermöglicht werden, ihre Toten innerhalb von 24 Stunden zu bestatten. „Die Sargpflicht ist eine Geschichte aus dem letzten Jahrtausend“, sagte Lüddemann, „in einem weltoffenen Land sollte man alle Glaubensrichtungen aber gleich behandeln.“

Versuch bereits vor zehn Jahren

In Sachsen-Anhalt hat es zuletzt vor knapp zehn Jahren den Versuch gegeben, das Bestattungsgesetz zu reformieren: Der damalige Sozialminister Gerry Kley (FDP) hatte einen Gesetzentwurf vorgelegt, dessen Schwerpunkte nahezu die gleichen sind, wie die jüngsten Forderungen der Opposition. Kley war aber am massiven Widerstand der CDU gescheitert. Dort gibt es inzwischen aber Stimmen, die sich durchaus eine Liberalisierung des „verstaubten“ Gesetzes vorstellen können.