Arbeitsagentur Halle Arbeitsagentur Halle: 24-Jähriger verirrt sich im Bürokratie-Dschungel
Halle/MZ. - Im Ausland war es so einfach. 18 Monate hatte der 24-jährige Hallenser Robert A. fern der Heimat gearbeitet. Zwölf in Brüssel und sechs in Paris. In Brüssel verlief der Berufsstart reibungslos: Firma und ausländische Kollegen wussten Bescheid im Umgang mit Behörden. Für alle Formalitäten musste er nur ein Amt aufsuchen, es dauerte gerade mal zwei Stunden. Auch die Übersiedlung nach Frankreich war ähnlich einfach. Eine Stunde, und bei den Behörden war alles erledigt. In Frankreich kümmerte sich der Arbeitgeber um alle Formalitäten. Nur sein Bankkonto musste Robert A. selbst einrichten.
Zurück in Halle, im August, in einer anderen Bürokratie. Mit seinen Unterlagen wollte sich Robert A. bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden und gleich wieder abmelden - denn am 13. September begann sein Studium. Für den Wechsel an die Universität hatte er die Stelle in Paris aufgegeben. "Eine Gefälligkeitskündigung hätte die Agentur sowieso bemerkt", sagt Robert A., "außerdem hatte mein Arbeitgeber keinen Grund zur Kündigung." Mit Geld vom Amt rechnete er nicht. Ihm ging es darum, eine Rentenmeldung und die Krankenversicherung zu bekommen. Die beantragte er vorsorglich gleichzeitig als Familienversicherung über seine Mutter, da er ja bald Student sein würde.
Bei der Agentur erfuhr er am Empfang, dass er sich nicht arbeitslos melden und gleich wieder abmelden könne. Erst müsse ein Termin mit einem Sachbearbeiter vereinbart werden. Den Termin erhalte er natürlich - in acht Wochen. Robert A. füllte wie verlangt einen Fragebogen aus und ging nach Hause.
Am nächsten Tag rief die Agentur an. Und verlangte eine "Roberta" mit einem anderen Geburtsdatum - dem seiner Schwester. Auch erfuhr Robert A. zu seinem eigenen Erstaunen, dass er im Computer gespeichert sei - und schon einmal Leistungen erhalten habe. Außerdem sollte er Unterlagen liefern - doch die hatte er schon längst eingereicht. Diesmal staunte die Sachbearbeiterin: Davon wiederum wusste sie nichts.
Etwa zwei Wochen später flatterte ein neuer Fragebogen ins Haus, sechs Seiten stark. Und einen neuen Termin sollte er vereinbaren für ein Gespräch mit einem Sachbearbeiter - wieder erst in acht Wochen. Wenn Robert A. längst zum Studium in Süddeutschland wäre. Nun meldete sich auch die Krankenversicherung der Mutter. Und verweigerte eine Familienversicherung bis Studienbeginn. Dafür wurde auf die Arbeitsagentur verwiesen, die sei zuständig. Dort erkundigte sich Robert A. telefonisch nach der Krankenversicherung. Und erfuhr: Weil er selbst gekündigt hatte, sei er gesperrt - auch für eine Krankenversicherung über die Agentur. Nach fünf Wochen Arbeitslosigkeit werde er aber versichert.
Da im ausgefüllten Formular, das er umgehend selbst zur Agentur für Arbeit brachte, auch die Krankenversicherung aufgeführt war, schöpfte Robert A. keinen Verdacht und wartete. Von der Bundesagentur für Arbeit hörte er nichts mehr. Dafür wollte nun die Krankenkasse eine Sperrfrist-Bescheinigung.
In der zweiten Septemberwoche und nun gänzlich verwirrt wusste Robert A. schließlich nur noch eines genau: Er war nicht krankenversichert und war bei der Agentur für Arbeit für was und wie lange auch immer gesperrt. Also meldete er sich erneut persönlich und brachte mit Nachdruck sein Anliegen am Empfang vor: Er brauche eine Sperrfristbescheinigung und eine Aussage, ab wann die Krankenversicherungskosten übernommen würden. Die Bescheinigung bekam er nicht, dafür die Auskunft, die Krankenversicherung würde ohne die Zahlung von Arbeitslosenhilfe gar nicht übernommen. Wenn er das genauer wissen wolle, müsse er warten - und zwar viereinhalb Stunden.
Robert A. verzichtete. Kurz darauf zog er an seinen Studienort. Am 10. September meldete sich die Krankenkasse: Robert A. sei nun definitiv familienversichert. Von der Agentur für Arbeit hörte er nichts mehr. Bis zum 22. September. Da kam ein Ablehnungsbescheid für Arbeitslosenhilfe. Der Bescheid trug einen falschen Namen.