Abiturprüfungen Abiturprüfungen: Betrug kann böse Folgen haben

Halle/MZ - Die Zeit, als beim Schummeln in der Schule der kleine Spickzettel das Monopol hatte, ist vorbei. Schüler nutzen vermehrt Smartphones. Bei den Abiturprüfungen, die am Montag für 4.600 Schüler in Sachsen-Anhalt starten, wird darum von den Lehrern im Vorfeld noch eindringlicher darüber belehrt, was erlaubt ist. Und es wird noch genauer hingesehen.
„Handys sind während der Prüfungen strikt untersagt“, sagt Jürgen Mannke, Vorsitzender des Philologenverbandes Sachsen-Anhalt und Schulleiter des Goethe-Gymnasiums Weißenfels. Wenn während der Prüfung bei einem Schüler selbst ein ausgeschaltetes Handy entdeckt wird, kann das als Täuschungsversuch gewertet werden. „Das kann zum Ausschluss von der einzelnen Prüfung oder im Extremfall sogar von der gesamten Abiturprüfung führen“, sagt Mannke. Bekannt sei ihm ein solcher Fall aber nicht. Das Kultusministerium sieht keinen Handlungsbedarf, die Schulen auf die Durchführungsbestimmungen bei Abiturprüfungen besonders hinzuweisen. „Diese sind bekannt“, sagt Martin Hanusch, Pressesprecher des Ministeriums. Taschenkontrollen und Leibesvisitationen bei den Schülern seien rechtlich nicht zulässig.
In den Schulen werden vor Beginn der Prüfungen neben der üblichen Belehrung unterschiedliche präventive Maßnahmen eingesetzt. „Wir stellen extra eine Kiste zur Verfügung, in der alle Schüler ihre Handys ablegen können“, sagt Mannke.
Im Giebichenstein-Gymnasium „Thomas Müntzer“ in Halle werden die Taschen zentral abgestellt. „Handys können dann ausgeschaltet in den Taschen belassen werden“, so Schulleiter Thomas Gaube. Einmal klingelte ein Handy laut aus einer der Taschen. „Der Schüler durfte es ausschalten. Das wurde nicht als Betrugsversuch gewertet, denn es lag ganz sicher kein Vorsatz vor“, berichtet Gaube.
Am Odenthal-Gymnasium bei Köln wird sogar ein Handy-Ortungsgerät eingesetzt, um eingeschaltete Mobiltelefone aufzuspüren. Grund ist ein Betrugsfall im Jahr 2012, als ein Abiturient weite Teile von Antworten aus dem Internet abgeschrieben hatte. Kein Lehrer hatte etwas bemerkt, aber Schüler fühlten sich benachteiligt und berichteten davon. Die Schule reagierte mit dem Kauf des 150 Euro teuren Gerätes. „Den Einsatz des Geräts halte ich bei uns nicht für notwendig“, sagt Mannke. Auf den Tischen der Prüflinge dürfen nur Schreib- und Zeichengeräte, Verpflegung sowie zugelassene Hilfsmittel liegen.