1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zeitz
  6. >
  7. Werbung an leerstehenden Häusern und Läden: Werbung an leerstehenden Häusern und Läden: Ist wildes Plakatieren überhaupt erlaubt?

Werbung an leerstehenden Häusern und Läden Werbung an leerstehenden Häusern und Läden: Ist wildes Plakatieren überhaupt erlaubt?

Von Angelika Andräs 13.04.2019, 06:00
Das wilde Plakatieren in der Rahnestraße stört einige Zeitzer.
Das wilde Plakatieren in der Rahnestraße stört einige Zeitzer. Angelika Andräs

Zeitz - In Zeitz ist allerhand los, findet Helfried Adam. Der Zeitzer ist wieder einmal durch die Stadt spaziert und hat festgestellt, dass doch viel stattfindet. „Nicht zuletzt sieht man es an den vielen schönen Plakaten, die überall, besonders in der Innenstadt, ausgehängt sind“, schreibt er an die MZ, „das Schönste aber ist, dass auch noch Besucher unserer schönen Stadt erfahren können, was so alles in der Stadt los war, was sie aber leider nicht mehr erleben können, weil das Veranstaltungsdatum schon lange abgelaufen ist.“

So entdeckte Adam an der Telefonsäule in der Brüderstraße ein Plakat, das für eine Veranstaltung am 1. und 2. Dezember warb. „Eine Jahreszahl war nicht zu erkennen, aber da das Plakat leicht gelitten hatte, gehe ich davon aus, es war das Jahr 2018 gemeint.“ Noch viel mehr Plakate, zum Teil in mehreren Schichten übereinander, findet man in der Rahnestraße.

Wildes Plakatieren an ruinösen Häusern macht diese nicht schöner

Das wilde Plakatieren an den ruinösen Häusern macht diese nur leider nicht schöner: „An mehreren Häusern wurden einfach Plakate angeklebt“, schreibt Annerose Schmidt, „einige hängen da seit vorigem Sommer!“ Einen Schandfleck am Schandfleck nennt es die Zeitzerin.

Und fragt, ob denn das Ordnungsamt nicht dafür sorgen könne, dass wilde Plakatierung in der Innenstadt generell unterbleibt - oder dass die Plakate wenigstens wieder entfernt werden müssen. „Ist das nicht überhaupt verboten, einfach Plakate zu kleben und muss man nicht eigentlich das Plakatieren beantragen?“, fragt sie.

Stadt Zeitz: „Generell muss die Plakatierung beantragt werden“

Verboten? Gute Frage. Beantworten kann sie die Pressestelle der Stadt Zeitz. „Generell muss die Plakatierung bei der Stadt beantragt werden“, erklärt Pressesprecherin Sophie Schlehahn, „hierfür gibt es ein Antragsformular. Dies kann im Rathaus abgeholt oder auf der Internetseite der Stadt Zeitz heruntergeladen werden.“ Die Antragspflicht betrifft allerdings nur die Plakatierung im öffentlichen Raum, zum Beispiel an Lichtmasten. Viele irgendwo angeklebte Plakate befinden sich aber an privaten Flächen.

„Dennoch kann und wird bei Wildplakatierung eingegriffen“, so Schlehahn, „sobald die Stadt, konkret der Fachbereich Recht und Ordnungswesen, die Wildplakatierung entdeckt oder einen Hinweis hierfür erhält, gehen die Mitarbeiter dem nach.“ Wildplakatierung wird als Ordnungswidrigkeit mit Verwarn- und Bußgeldern geahndet - bis zu 5.000 Euro. Da ist es offensichtlich einfacher und billiger, einen Antrag zu stellen.

Bleibt die Frage nach dem Entfernen von Plakaten, die vor Veranstaltungen irgendwohin angepappt wurden. „Ob man sich darum bemühen sollte, dass die Veranstalter nach geschehenem Werk die Plakate wieder entfernen sollten, das steht auf einem anderen Blatt“, meint auch Helfried Adam, „vielleicht lässt sich dieser Aspekt auch in die Leitbilddebatte einbinden, um die Verantwortlichen zu finden, die dafür Sorge tragen sollten, dass diese Plakate irgendwann auch wieder entfernt werden.“ (mz)