Weil sein Meerschweinchen starb Weil sein Meerschweinchen starb: Mann aus Naumburg rastet bei Tierarzt völlig aus
Weißenfels - Der Tod seines Meerschweinchens brachte einen Naumburger im Oktober 2017 derart aus der Fassung, dass er in der Praxis der Veterinärmedizinerin, die das Tier kurz zuvor operiert hatte, ein Fass aufmachte. Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung musste sich der 57-Jährige nun im Amtsgericht Naumburg verantworten.
Naumburger rastet nach Meerschweinchen-Tod aus: „Ich schlitze dich auf wie eine Weihnachtsgans.“
Als der Angeklagte am Abend jenes Tages erfuhr, dass das bei seiner von ihm getrennt lebenden Frau untergebrachte Meerschweinchen nach einer Operation gestorben ist, griff er zum Telefonhörer. Der Tierärztin kündigte er an, dass er ihr die Hölle heiß machen wolle. Die Medizinerin nahm das ernst, und so hielt sich ihr Lebensgefährte am Folgetag in der Praxis auf.
Er passte den Angeklagten ab, der aufgebracht den Tresen „abräumte“. Auf dem Hof der Praxis, dessen der Lebensgefährte den Mann verwiesen hatte, habe der Angeklagte ein Messer aus der Hosentasche gezogen und auf den Bauch seines Gegenübers mit den Worten gezielt: „Ich schlitze dich auf wie eine Weihnachtsgans“.
Angeklagter stellt sich vor Gericht als Opfer dar
Der Lebensgefährte der Tierärztin hob die Arme. Daraufhin drehte sich der Angeklagte um und verließ das Praxisgelände. Der Mann folgte ihm, um zu schauen, wohin er ginge. Die Polizei griff den Angeklagten wenig später in der Wohnung seiner Ehefrau auf. Ein Blutalkoholtest ergab, dass der Mann eine Promille intus hatte. Aus Wut habe er, so der Angeklagte, am Abend zuvor etwas getrunken.
Vor Gericht bestritt der Angeklagte nicht nur seine Schuld, sondern stellte sich als Opfer hin. Demnach habe er zwar die Tierärztin aufgesucht, aber nur, um zu fragen, warum sie das Meerschweinchen in so einem schlechten Gesundheitszustand operiert habe. In der Praxis sei er von ihrem Lebensgefährten bedrängt worden. Richter und Staatsanwalt schenkten dieser Version aber keinen Glauben.
Verfahren gegen Geldauflage eingestellt
„Das ist eine Riesensauerei, wie Sie sich benommen haben“, so der Staatsanwalt, der davon ausging, dass sich der Angeklagte, weil ein Messer in diesem Zusammenhang nie gefunden worden war, mindestens einer Bedrohung strafbar gemacht hat. Dennoch regte er an, das Verfahren einzustellen.
Der Mann, so seine Begründung, habe damals in einer psychischen Ausnahmesituation gesteckt. Seit dem Selbstmord seiner Eltern, den er miterlebt habe, leide dieser unter psychischen Problemen.
So ging auch der Strafrichter davon aus, dass „der Angeklagte es schwerer hat als andere, mit dem Verlust eines Meerschweinchens umzugehen“. Gegen eine Arbeitsauflage wollte er das Strafverfahren einstellen. Doch das war nicht möglich, denn den Mann plagen auch körperliche Probleme. Er bezieht eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Deshalb einigten sich Richter, Staatsanwalt und Angeklagter darauf, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 200 Euro - zu zahlen an ein Tierheim - einzustellen. (mz)