Urteil des Verwaltungsgerichts Halle Urteil des Verwaltungsgerichts Halle: Land zu Zahlung verdonnert
Bad Bibra/Halle. - Die Gemeinden Lossa, Kahlwinkel und Saubach können sich auf kleine, zusätzliche Geldeinnahmen freuen. Das Landesamt für Versorgung und Soziales ist in der vergangenen Woche von der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Halle verurteilt worden, an Lossa rund 8 032 Euro, an Kahlwinkel 3 590 Euro und an Saubach rund 882 Euro, jeweils nebst Zinsen, zurück zu erstatten.
Es sei keine Berufung vom Land gegen das Urteil zu erwarten, wie Finne-Verwaltungsleiter Götz Ulrich informierte. Der studierte Jurist hatte die drei Gemeinden nach zuvor erhobenen Anfechtungsklagen in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht vertreten und ebenso Erfolg gehabt wie vorher mit einer analogen Klage von Altenroda, die von der 4. Kammer behandelt worden war (wir berichteten). An die Gemeinde Altenroda hat das Land nach dem inzwischen rechtskräftigen Urteil 1 398 Euro nebst Zinsen zu zahlen.
Zum Hintergrund: Das Land gewährt den Gemeinden auf der Grundlage des Kinderbetreuungsgesetzes Zuschüsse für den Betrieb von Kindertagesstätten. Mit im April 1999 erlassenen Bescheiden hatte dann aber das Landesamt für Versorgung und Soziales von den Gemeinden die strittigen Beträge, damals natürlich noch in D-Mark, zurückgefordert. Begründet worden war das damit, dass der Nachweis des für die Betreuung der Kinder eingesetzten Fachpersonals in den Kindertagesstätten von den Angaben im Bedarfs- und Entwicklungsplan abgewichen war.
Götz Ulrich hatte vor Gericht mit der Begründung Erfolg, dass dem Landesamt die Ermächtigungsgrundlage für die Rückforderungen gefehlt habe. Dazu habe insbesondere nicht die damalige Kinderbetreuungsverordnung herangezogen werden dürfen, auf die das Landesamt die Rückforderung gestützt hatte. Der Finne-Verwaltungsleiter konnte nachweisen, dass die damalige Landesregierung nicht befugt war, in einer Verordnung die Rückforderung von Zuschüssen bei Unterschreiten des Fachpersonalschlüssels zu regeln.
Die Gemeinden hatten übrigens nach den damaligen Rückforderungen auch die Hälfte der genannten Beträge an den Landkreis zurückzahlen müssen. "Da die Rückforderungen aber nunmehr als rechtswidrig erklärt worden sind", so Götz Ulrich, hätten die Gemeinden nun auch Anspruch auf entsprechende Rückzahlungen durch den Landkreis. Er habe die Anträge dazu jedenfalls bereits gestellt.