Schlaflose Nächte? Schlaflose Nächte?: Zeitzer Politiker beschwert sich über Hundegebell
Zeitz - Gernot Rink fühlt sich um den Schlaf gebracht. „Jede Nacht werde ich von anhaltendem Hundelärm aufgeschreckt“, beklagt der Zeitzer. Rink wohnt in der Liebknechtstraße, die Ruhestörer hat er in der benachbarten Mittelstraße ausgemacht. „Die Anwohner der Straße leiden seit Jahren unter dem nächtlichen Bellen mehrerer Hunde“, sagt Rink. Mehrere Beschwerden bei der Stadt hätten an der Situation nichts geändert.
In der vergangenen Woche hat der Lokalpolitiker sein Anliegen daher in den Zeitzer Stadtrat eingebracht. Rink sitzt für die Fraktion „Wir“ in der Gemeindevertretung und richtete eine Anfrage an Kathrin Weber, Bürgermeisterin und Leiterin des Fachbereichs Recht und Ordnungswesen. Die teilte mit, dass das kein Thema für das Ordnungsamt sei.
Störendes Hundegebell in Zeitz: Warum die Stadt hier nichts unternehmen kann
„Es gibt dort keine Hundezucht, das wurde bei einem Ortstermin überprüft. Das Ordnungsamt ist aber nur zuständig, wenn die Hundehaltung über das normale Maß hinausgeht“, führt Susanne Janicke, Sprecherin der Stadt Zeitz aus. Bei den bellenden Hunden handele es sich daher um ein zivilrechtliches Problem. „Wenn sich Bürger durch Hundelärm gestört fühlen, müssen sie selbst tätig werden und bei der Polizei eine Anzeige erstatten“, sagt Janicke.
Ob eine Ruhestörung vorliegt, werde dann von der Polizei geprüft - wie dies bei Anzeigen über zu laute menschliche Nachbarn der Fall sei.
Störendes Hundegebell in Zeitz: Nur wenn Tiere nich artgerecht gehalten werden, können die Behörden eingreifen
Anders ist der Fall gelagert, wenn Bürger vermuten, dass der Grund für laut bellende Hunde eine nicht artgerechte Haltung der Tiere ist. Dann kommt das Veterinäramt ins Spiel. „Bürger, die den Verdacht haben, dass Hunde nicht artgerecht gehalten werden, können eine Anzeige beim Veterinäramt machen“, sagt Dr. Andrea Krüger, Amtstierärztin und Chefin des Veterinäramts des Burgenlandkreises.
Wenn Halter und Adresse des Halters bei der Anzeige angegeben werden, werde dieser durch das Amt kontrolliert. „Jede Anzeige wird von uns überprüft“, sagt Krüger.
Wann das Veterinäramt Hundehaltern die Tiere sogar wegnehmen können
Im vergangenen Jahr seien im Burgenlandkreis 110 Kontrollen aufgrund von Anzeigen durchgeführt worden, welche Ergebnisse diese Kontrollen hatten, teilte die Amtsärztin nicht mit. Das Veterinäramt prüfe auch im Rahmen von Amtshilfeersuchen oder bei Züchtern und Hundehändlern.
Stellen die Mitarbeiter des Veterinäramts bei einer Kontrolle Missstände fest, können sie Auflagen verhängen. „Verstoßen Tierhalter gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen oder das Tierschutzgesetz werden Maßnahmen angeordnet, diese abzustellen“, sagt Krüger dazu generell.
In besonders schweren Fällen kann das Veterinäramt Hundehaltern sogar Tiere wegnehmen. „Das geschieht dann, wenn nach Beurteilung des Amtstierarztes die Haltungsbedingungen das Leben oder die Gesundheit des Tieres akut gefährden.“
Gernot Rink will indes weiter gegen den Hundelärm vorgehen. „Ich plane eine Unterschriftaktion in der Nachbarschaft“, sagt er. Damit wolle er sich erneut an die Stadt wenden. Denn auch Beschwerden bei der Polizei hätten keine Besserung gebracht. (mz)