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Schiedsstellen in Naumburg Schiedsstellen in Naumburg: Schlichten statt Richten Grundsatz im Ehrenamt

Von Albrecht Günther 21.08.2003, 17:37

Naumburg. - Zwar sind die Schiedsleute oft auch ein wenig Seelentröster und geben den einen oder anderen Hinweis, "Rechtsauskünfte können und dürfen wir jedoch nicht geben", so Astroth weiter. "Mit Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens ist es unsere Aufgabe, Ansätze einer Annäherung unterschiedlicher Standpunkte zu erkennen und zu verfolgen." Dabei unterbreitet die Schiedsstelle Vorschläge, "wobei das Schlichtungsergebnis rechtsverbindlichen Charakter trägt, allerdings keine Strafe ausgesprochen werden darf", wie die ständige Vertreterin der Direktorin und Richterin am Amtsgericht Naumburg, Angela Fürniss-Sauer, erläutert. Streitigkeiten, die bereits bei Staatsanwaltschaft oder Gericht anhängig sind, werden von den Schiedsstellen nicht wahrgenommen. "Bei Scheitern der Schlichtung erhalten die Parteien eine Erfolglosigkeitsbescheinigung, die zur gerichtlichen Klage berechtigt", so Frau Fürniss-Sauer weiter. Mit einer Erfolgsquote von rund 40 Prozent in den Verfahren können die beiden Naumburger Stellen jedoch durchaus zufrieden sein.

Dabei haben sich die Schiedsleute in den Verhandlungen neutral zu verhalten. Das trifft auch für das erste Gespräch zu, bei dem nach Ausloten der Gründe und Umstände eingeschätzt wird, ob ein Schlichtungsverfahren rechtlich möglich und inhaltlich sinnvoll ist. "Oftmals erwarten die Besucher in diesem Gespräch, dass wir ihnen zustimmen, die Dinge aus ihrer Sicht sehen, doch auch hier ist Neutralität gefordert", unterstreicht Astroth. Kommt eine Verhandlung zustande, wird die Gegenpartei entsprechend geladen und dann auch gleichberechtigt gehört.