Ordnungsamt ist Ansprechpartner Ordnungsamt ist Ansprechpartner in Zeitz: Wie Bürger reagieren können, wenn es laut wird

Zeitz - Was tun, wenn der Nachbar in der Mittagsruhe mit Rasenmäher oder Kreissäge in seinem Garten arbeitet? Im besten Fall sicher, mit ihm reden. Wenn das nichts bringt, dann muss die Ordnungswidrigkeit, wenn es eine ist, als solche geahndet werden. Und auch wenn MZ-Leser befürchten, dass man sie dann wieder von einer Anlaufstelle zur nächsten schicken würde: Es ist ganz einfach, wenn man ein paar Dinge beachtet.
„Ich vermisse die Information, an wen man sich wenden kann, wenn Gefahr in Verzug und schnelles Agieren und Reagieren angezeigt ist“, schreibt MZ-Leser Helfried Adam. „Es geht dabei nicht um Denunziation, sondern darum, dass die Nachbarn, und das sind die Bürger eines Gebietes, die auf gedrängten Raum zusammenleben nun einmal, sich an die gegebenen Regeln halten. Wie sollte man sich denn sonst wehren, wenn Unbelehrbare ihr Unwesen treiben.“
Lärm und Ruhestörung können beim Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Zeitz angezeigt werden
Eine Leser befürchtete: „Vermutlich schickt man mich dann wieder, wie im Falle einer Beschwerde wegen des Verbrennens von Gartenabfällen, zur Kreisverwaltung.“ Nein, tut man nicht. Und es ist auch einfach herauszubekommen, wo sich die zuständige Stelle, sprich Ansprechstelle befindet. Im Rathaus.
„Beschwerden wegen Lärm und Ruhestörung können beim Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Zeitz, bei Sachgebietsleiterin Katja Vincenz angezeigt werden“, antwortet Pressesprecherin Susanne Janicke auf eine MZ-Anfrage. Es sollte dann allerdings wirklich Gefahr im Verzug sein und eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Ordnungswidrig im gesetzlichen Sinne handelt, „wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder ... vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.“
Gefahrenabwehrverordnung regelt für Zeitz die Ruhezeiten
Die Ordnungswidrigkeit kann mit Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Gefahrenabwehrverordnung regelt für Zeitz auch die Ruhezeiten: Die Mittagsruhe gilt von 13 bis 15 Uhr und die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gilt die Sonntagsruhe. Außerdem gibt es eine Europäische Richtlinie, die damit automatisch für Zeitz gültig ist. Hier ist ganz klar geregelt, welche Geräte zu welchen Zeiten genutzt werden können. Nach Artikel 12 (Seite 6) gibt es Geräte, für die Geräuschemissionswerte gelten, wie Kompressoren, Betonbrecher und Rasenmäher. Laut dieser Lärmschutzverordnung ist es nicht gestattet, solche Geräte an Werktagen von 20 bis 7 Uhr zu betreiben.
„Wichtig sind immer genaue Angaben, um was für einen Lärm es sich handelt, wie oft dieser erfolgt und von wem dieser ausgelöst wird“, ergänzt Susanne Janicke noch, „das Sachgebiet arbeitet in diesem Bereich eng mit der Polizei zusammen.“
Der zuständige Bereich der Stadt ist zu erreichen unter Telefon: 03441/8 32 40, oder per E-Mail an: [email protected]
Die Regelungen der EU-Richtlinie findet man zum Beispiel hier: https://www.bautied.de/cms/36-laermschutzverordnung-fuer-gartengeraete.html
(mz)