Nur wenige Ausnahmen Nur wenige Ausnahmen: Besuche in Klinikum verboten, in Altenheimen stark eingeschränkt

Zeitz - Zu Beginn der Corona-Pandemie herrschte ein komplettes Besuchsverbot in den Altenheimen in Deutschland. Das soll es zwar möglichst nicht noch einmal geben, doch kündigte Burgenlandkreis-Landrat Götz Ulrich (CDU) in der Kreistagssitzung am Montag weitere Maßnahmen für die Einrichtungen an, die ab diesem Mittwoch gelten:
Künftig soll jeder Heimbewohner nur einmal am Tag und nur von einer Person Besuch bekommen dürfen. Zudem müssen sich alle Besucher einem Antigen-Schnelltest unterziehen und dürfen die Einrichtungen erst betreten, wenn dieser ein negatives Ergebnis zeigt.
Die Beschäftigten in den Heimen werden verpflichtet, sich zweimal wöchentlich mit den Schnelltests auf das Virus untersuchen zu lassen.
FFP2-Maske wird Pflicht
Die Heimbesucher müssen künftig außerdem eine FFP2-Maske tragen. Diese gilt als sicherer als herkömmliche Mund-Nasen-Bedeckungen. Steffi Schikor, Vorsitzende der Grüne/Bürgerlisten-Kreistagsfraktion veranlasste dies zu der Frage, ob für Angehörige, „die nicht finanzstark sind“, Zuschüsse für den Kauf dieser Masken möglich seien.
„Das sehe ich zwar nicht“, so Götz Ulrich, doch würden die Altenheime kontinuierlich mit den FFP2-Masken ausgestattet und sollen diese auch Besuchern zur Verfügung stellen.
Mit den neuen Regeln für die Heime reagiert die Kreisverwaltung auf die Infektionen, die es dort in den vergangenen Wochen gegeben hat. Zwar gebe es derzeit „nur“ an drei Seniorenheimen im Burgenlandkreis Corona-Infektionen.
Vorigen Mittwoch waren es noch vier. Doch seien die Heime in Kretzschau und Bad Bibra „in erheblichem Umfang“ betroffen, sagte Götz Ulrich ohne genaue Zahlen zu nennen. Bei der wöchentlichen Corona-Pressekonferenz an diesem Mittwoch möchte er ein ausführliches Lagebild zu den Pflegeheimen geben.
Nur in Ausnahmefällen
Derweil sind Besuche im SRH-Klinikum in Zeitz seit diesem Mittwoch überhaupt nicht mehr möglich. „Leider müssen wir aufgrund der steigenden Zahl von Infektionen mit dem Coronavirus im SRH-Klinikum Burgenlandkreis ab dem 9. Dezember ein Besuchsverbot verhängen“, erklärt Sprecherin Katrin Wiesner.
Davon ausgenommen seien in begründeten Fällen und nur nach vorheriger telefonischer Rücksprache mit den betreffenden Stationen lebensbedrohlich Kranke oder Sterbende, Kinder, die im Klinikum versorgt werden und werdende Väter beziehungsweise eine Begleitperson zur Geburt, so Wiesner. Gepäckstücke für stationäre Patienten können an der Information im Foyer des Klinikums abgegeben werden. (mz)