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Nachbarschaftsstreit um Lärm Nachbarschaftsstreit um Lärm: Wenn der Hund von nebenan zu laut ist

Von Angelika Andräs 25.09.2017, 05:00
Wenn Nachbars Hund brav auf dem Sofa sitzt und nur ab und an mal bellt, ist alles gut. Nur was, wenn nicht?
Wenn Nachbars Hund brav auf dem Sofa sitzt und nur ab und an mal bellt, ist alles gut. Nur was, wenn nicht? dpa

Zeitz - Was tun, wenn Nachbars Hund nicht brav auf dem Sofa sitzt und nur manchmal bellt? Gernot Rink fühlte sich um den Schlaf gebracht. „Jede Nacht werde ich von anhaltendem Hundelärm aufgeschreckt“, beklagt der Zeitzer. Rink wohnt in der Liebknechtstraße, die Ruhestörer hat er in der benachbarten Mittelstraße ausgemacht. Doch was zuerst nach einem Fall aussah, bei dem die Stadt Zeitz nicht reagieren muss, stellt sich inzwischen anders dar.

Es gab einen Termin in der Mittelstraße: Die Vor-Ort-Besichtigung war notwendig geworden, da sich Herr Rink wegen der Lärmbelästigung durch bellende Hunde beim Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Zeitz beschwert hatte, heißt es dazu von der Stadtverwaltung. „Dieser Beschwerde sind wir zunächst einmal nachgegangen und haben dies vor Ort geprüft“, sagt Pressesprecherin Susanne Janicke, „im Ergebnis war ersichtlich, dass die betreffende Person mehrere Hunde besitzt, die jedoch bald weiterverkauft werden sollen.“

Eine Haltung im Schuppen wegen Lärmbelästigung?

Eine Haltung im Schuppen - insbesondere nachts - wurde im Ergebnis des Termins empfohlen, um eine Lärmbelästigung auszuschließen. „Der Anlass der Vor-Ort-Besichtigung war nicht der Vorwurf einer Hundezucht, sondern die beklagte Lärmbelästigung.“ Denn es geht dabei um verschiedene Dinge.

Das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Zeitz wird tätig, wenn eine Ruhestörung während der in der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt geregelten Ruhezeiten stattfindet: Sonntagsruhe an Sonn- und Feiertagen ganztags; Mittagsruhe werktags von 13 Uhr bis 15 Uhr und Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr. (and)

Grundsätzlich werden solche Vorwürfe seitens des Sachgebietes Sicherheit und Ordnung geprüft, wie Janicke erläutert, unter anderem, um eine gewerbliche Nutzung zu überprüfen, zum Beispiel wenn eine Hundezucht auf Dauer angelegt sei. Dies sei hier jedoch nicht der Fall. Doch auch eine Lärmbelästigung muss nachgewiesen werden. „Dieser Nachweis ist jedoch bislang noch nicht erbracht“, Janicke weiter, „diesbezüglich werden weiter Kontrollen durchgeführt.“

Lärmbelästigung während der vorgegebenen Ruhezeiten

Würde eine Lärmbelästigung während der vorgegebenen Ruhezeiten festgestellt, könnte das nach einer entsprechenden Anhörung des Betroffenen auch zu einem Bußgeld führen. Fühlen sich die Nachbarn allerdings durch Hundegebell außerhalb der Ruhezeiten gestört, sei das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung nicht zuständig. Dann handelt es sich um eine nachbarschaftliche Streitigkeit, die im Ernstfall vor das Schiedsgericht der Stadt und dann vor einem ordentlichen Gericht zu verhandeln wäre. Nachbar gegen Nachbar - das regelt das Nachbarschaftsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.

Vorgaben zur Hundehaltung gibt es zunächst durch das Tierschutzgesetz und das Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren. Daneben existiert eine Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz, die regelt, wo und in welchem Umfang Leinenpflicht besteht, wo man mit seinem Hund innerhalb der Stadt hingehen darf und wo nicht, also zum Beispiel nicht auf Spielplätze. Vorgaben zur Hundezucht speziell gibt es nicht. Lediglich die Hundesteuersatzung der Stadt regelt, dass für eine Hundezucht, also der Annahme mehrerer Hunde bei einem Halter je weiterem Hund auch mehr Steuern zu zahlen sind. Konkret ist geregelt, dass der erste Hund 60 Euro, der zweite 72 Euro und jeder weitere Hund 108 Euro pro Jahr an Hundesteuern kostet. (mz)