Nach Blitzer-Urteil im Saarland Nach Blitzer-Urteil im Saarland: Wie steht es um Tempoüberwachung an B91 in Theißen?

Theißen - Arbeitet der vielbeschäftigte Blitzer an der B91 in Theißen etwa umsonst? Zumindest hat der Saarländische Verfassungsgerichtshof Fotos von Temposündern aus einem bestimmten Gerät des Herstellers Jenoptik für nicht verwertbar erklärt. Ein Temposünder, er war innerhalb einer Ortschaft um 27 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs gewesen, hat damit einen juristischen Erfolg erzielt.
Er sollte für sein Vergehen eigentlich ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zahlen. Doch er beanstandete, dass von dem Messgerät, das von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen ist, nicht alle Messdaten gespeichert würden. Der Verfassungsgerichtshof sah schließlich das Recht des Fahrers auf ein faires Verfahren verletzt. Das Urteil, so heißt es, gilt grundsätzlich nur für das Blitzer-Modell Traffistar S350 von Jenoptik. Genau so ein Gerät steht an der B91 in Theißen. Und daran, so die Stadtverwaltung Zeitz, in deren Verantwortung das Gerät arbeitet, wird sich in absehbarer Zeit auch nichts ändern.
„Die Stadtverwaltung hat das Urteil geprüft“,
„Die Stadtverwaltung hat das Urteil geprüft“, teilt Pressesprecherin Sophie Schlehahn auf MZ-Anfrage mit. Und im Rathaus, heißt es weiter, sei man zum jetzigen Zeitpunkt zu der Auffassung gelangt, „dass das Urteil ausschließlich für das Saarland gilt“. Es sei kein allgemeingültiges Urteil. Die Richter würden zudem nicht die Funktionalität des Messgerätes anzweifeln.
„Im Urteil“, so Schlehahn, „geht es ausschließlich um die Speicherung der Rohmessdaten.“ Und weiter heißt es: „Die Speicherung von Rohmessdaten ist nur im Einzelfall erforderlich.“ Daher werde die Stadt Zeitz bezüglich des Blitzers vorerst keine Änderungen vornehmen. „Es laufen zudem weitere Gerichtsverfahren, denen die Stadt nicht vorgreifen möchte“, so Schlehahn.
Hersteller Jenoptik erklärt, dass er das Urteil für nicht richtig halte
Der Hersteller Jenoptik erklärt, dass er das Urteil für nicht richtig halte. Es setze ein schlechtes Zeichen für die Verkehrssicherheit in Deutschland. Weiter heißt es: „Die Messtechnik funktioniert zuverlässig und korrekt. Unser Messgerät Traffistar S350 erfüllt alle bestehenden gesetzlichen Regelungen für eichpflichtige Messgeräte nach dem Mess- und Eichgesetz sowie der Mess- und Eichverordnung.“ Die Zulassung für das Messgerät werde durch das Urteil nicht aufgehoben.
„Der Verfassungsgerichtshof stellt auch nicht in Frage, dass die Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S350 ein standardisiertes Messverfahren darstellt und technisch einwandfrei funktioniert“, erklärt der Hersteller. Zudem sagte er wie die Stadtverwaltung, dass das Urteil nur im Saarland gelte. „Es gibt aus unserer Sicht keine Veranlassung, die Anlagen in anderen Bundesländern abzuschalten“, so Jenoptik. Das Unternehmen kündigt allerdings an, dass es noch im Juli der PTB eine entsprechende Software-Änderung vorlegen werde, „die die Kritikpunkte aus dem Urteil zu sogenannten Rohmessdaten adressiert“. Jenoptik sei Dazu sind in Abstimmung mit der PTB und das Unternehmen hoffe auf eine zügige Bestätigung.
Verkehrsanwälte raten Betroffenen indes dazu, bereits im ersten Schreiben der Behörde, dem sogenannten Anhörungsbogen, besonders auf den Absatz „Beweismittel“ zu achten. Aufmerksam sollte man vor allem dann werden, wenn dort „Traffistar S 350“ oder „Messung mit Lasergerät und Foto“ angegeben ist.
Die Blitzsäule in Theißen gilt als die ertragreichste Sachsen-Anhalts. Das Gerät ging im April 2017 in Betrieb und kann den Verkehr auf der B91 in beide Richtungen erfassen. Die Auswertung der Statistik ergab, dass das Gerät im Monat im Durchschnitt etwa 1000-mal auslöst. Die meisten Fotos hat es laut Stadtverwaltung im Juli 2017 geschossen - nämlich 2 287.
Bereits im April dieses Jahres, also nachdem der Blitzer zwei Jahre lang aktiv war, hatte Oberbürgermeister Christian Thieme (CDU) gegenüber der MZ eingeschätzt, dass mit dem Blitzer „ein gewisser Erziehungseffekt“ erreicht worden ist. Am Messpunkt ist maximal Tempo 50 erlaubt. Laster dürfen sie am Abend und in der Nacht, konkret von 18 bis sechs Uhr, mit höchstens 30 Kilometern pro Stunde passieren. Das Aufstellen des Blitzers war eine Forderung von Theißener Bürgern. Damit sollte die Sicherheit im Ort erhöht werden. (mz)