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Langjährige Partner geben sich eine zweite Chance

Von HARTMUT LANDES 09.09.2009, 16:45

ZEITZ/MZ. - Der Zeitzer Oberbürgermeister Volkmar Kunze (FDP) für die Elsterstadt und Geschäftsführer Karl-Heinz Frings sowie Prokurist Frank Burlein für die DSK unterzeichneten im Rathaus die Verträge, die die künftige Zusammenarbeit und offene Forderungen aus der Vergangenheit regeln. Dabei handelt es sich um einen Vertrag über die Fortschreibung der Rahmenplanung für das Sanierungsgebiet Zeitz, um einen modifizierten Treuhändervertrag und um einen Vergleich, mit dem die Rechtsstreitigkeiten zwischen den Partnern außergerichtlich geregelt werden. Mit Blick auf das Datum der Vertragsunterzeichnungen, das von vielen Paaren als Datum einer Eheschließung gewählt wurde, meinte Kunze: "Das ist wie ein Ehevertrag im zweiten Versuch."

Als Sanierungsträger werden Mitarbeiter der DSK in den nächsten Tagen damit beginnen, bis zum April nächsten Jahres einen Rahmenplan für das Sanierungsgebiet der Stadt Zeitz zu erstellen. Sie werden auf diese Weise die Voraussetzungen dafür schaffen, dass auf Grundlage eines Kosten- und Maßnahmeplans Aufträge an Architektur- und Ingenieurbüros in der Stadt erteilt werden können. Kunze betont: "Bei der Sanierung ist für mich ein brutaler Schwerpunkt das Gebiet vom Brühl über die Rahnestraße bis hin zum Kalktor. Ich werde alle fachlichen Register ziehen, um dem Unwesen an diesen Stellen Einhalt zu gebieten." Er räumte jedoch ein, dass zuvor eine Veränderung in der Verkehrsorganisation in diesem Bereich erfolgen müsse. Kunze bekräftigte, Kernstück von Zeitz sei das Zentrum. In die Mitte hinein müsse sich die Stadt mit Wohnen und Gewerbe entwickeln, nur dort könne sie ihre Identität finden.

Was die rechtliche Auseinandersetzung betrifft, so äußerten beide Parteien Zufriedenheit über die gefundene Lösung. DSK-Geschäftsführer Frings meinte: "Es ist wichtig für uns wieder für die Stadt zu arbeiten. Mit dieser perspektive fiel die Einigung leichter." Kunze nannte Zahlen. Danach hätte die DSK für entgangenes Honorar aus einem nicht kündbaren Vertrag berechtigte Forderungen in Höhe von 130 000 Euro geltend machen können. Verständigt habe man sich auf 20 000 Euro, die im Zuge der Rahmenplanung "von Schadenersatz in Leistung umgewandelt werden". Deutlich größer hätte der finanzielle Schaden für die Stadt Zeitz bei einem Vertragsbruch ohne Einigung werden können. Dann wäre die Rückforderung von Fördermitteln, die von Bund und Land in das Sanierungsgebiet der Stadt geflossen sind, möglich geworden. Das sind in Zeitz laut Kunze rund 30 Millionen Euro.

Städtische Eigenmittel zur Finanzierung der Sanierungen sollen nach Aussage des Oberbürgermeisters durch den Verkauf von städtischen Immobilien aufgebracht werden. Er sprach in diesem Zusammenhang von einem höheren siebenstelligen Betrag.