Kfz-Kennzeichen im Burgenlandkreis Kfz-Kennzeichen im Burgenlandkreis: Bindestrich zu viel bei Nummernschildern
naumburg/NebrA/MZ. - 157 000 Kraftfahrzeuge sind im Burgenlandkreis zugelassen. Bei knapp der Hälfte davon ist in der Zulassungsbescheinigung und im Kraftfahrzeugbrief ein kleiner Strich zu viel. Dieser Bindestrich, der nach BLK, WSF, ZZ, NEB oder NMB zu finden ist, wurde bereits mit der Einführung des EU-Kennzeichens auf den Nummernschildern für die Kfz weggelassen.
Ein Leser aus Laucha wies unsere Zeitung darauf hin, dass diese Differenz zwischen Urkunden und Nummernschildern während polizeilicher Kraftfahrzeugkontrollen im Ausland für viel Ärger sorgen kann. Angeblich verlangen die Polizeibeamten in Italien, Österreich, Polen und Tschechien in solchen Fällen bis zu 600 Euro Bußgeld. Das ist auch im Straßenverkehrsamt des Burgenlandkreises und dem dafür zuständigen Dezernat I der Kreisverwaltung bekannt.
Dezernentin Irene Renner informierte auf entsprechende Anfrage unserer Zeitung, dass ihre Behörde im Juli vergangenen Jahres ein Schreiben des Landesverwaltungsamtes zum Thema erreicht hat. Darin heißt es, dass die Kfz-Kennzeichen in den Zulassungsbescheiden mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben werden können. Beide Varianten seien gleichberichtigt gültig, so das Bundesverkehrsministerium. Aber es gebe vom Auswärtigen Amt auch den Hinweis, dass es trotz Gültigkeit in Deutschland im Ausland für die Fahrer Unannehmlichkeiten geben könne.
Nach diesen Informationen habe man im Straßenverkehrsamt des Burgenlandkreises sofort reagiert. Seit über einem halben Jahr verzichte man in den diversen Kfz-Urkunden auf den Trennungsstrich. Nachdem bekannt wurde, dass so manche Polizisten im Ausland nun ganz besonders intensiv in die Kfz-Papiere deutscher Autofahrer gucken sollen, hätten einige Spediteure schnell reagiert und die Papiere umschreiben lassen. Auch einige Fahrer, die privat in den Nachbarländern unterwegs sind, wurden schon im Straßenverkehrsamt vorstellig. "Aber einen Ansturm hat es deswegen nicht gegeben", versichert die Leiterin des Straßenverkehrsamtes, Irene Ißleb.
Wenn irgendwelche anderen Änderungen - zum Beispiel wegen neuer Adresse - nötig sind, wird der überflüssige Strich gleich mit getilgt, und eine zusätzliche Gebühr fällt nicht an. Wer aber darauf besteht, dass der Strich umgehend aus den Papieren verschwindet, zahlt 10,70 Euro. "Es muss ein neues Dokument ausgestellt werden", begründet das Irene Renner. Frau Ißleb erklärt, ein Teil der Gebühr werde an die Bundesverkehrsbehörde abgeführt. Die Dezernatsleiterin und die Leiterin des Straßenverkehrsamtes unterstreichen unisono, dass es sich nicht um einen Fehler der hiesigen Behörden handele.