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Acht Mal vorbestraft Jobcenter-Betrug: Darum kommt mehrfach vorbestrafter Zeitzer straffrei davon

Von Matthias Voss 15.01.2019, 10:32

Zeitz - Vor dem Amtsgericht hat ein Angeklagter noch einmal Glück gehabt. Denn sein Verfahren wegen Betruges wurde wegen anderer schwerwiegenderer Strafen eingestellt. Eine erneute Verurteilung wäre so vom Maß her nicht ins Gewicht gefallen, wie der Richter erklärte.

Zeitzer fand Anstellung - sagte Jobcenter aber nicht Bescheid

Die Staatsanwaltschaft hatte den 32-jährigen Zeitzer Jean-Erik R. wegen eines Hartz-IV-Leistungsbetruges angeklagt, weil er zwischen November 2017 und Januar 2018 einer Vollbeschäftigung nachgegangen war. „Ja, da hatte ich total verpennt, dem Jobcenter Bescheid zu geben“, gab der Angeklagte das Vergehen auch zu.

Allerdings bekräftigte er, kaum Geld von seinem Arbeitgeber bekommen zu haben, „weil ich die Tankkarte, die ich bekommen hatte, zu oft benutzt hatte.“

Angeklagter muss 4.000 Euro an das Jobcenter zurückzahlen

Weil er dann im Januar tagelang telefonisch nicht erreichbar und dadurch nicht mehr tragbar für den Job war, wurde ihm dieser fristlos gekündigt. Damals ging es um Schneeräum-Dienste in Hildburghausen.

Unabhängig von dem Missbrauch der Tankkarte und der Kündigung erklärte R., dass er dennoch rund 4.000 Euro an das Jobcenter zurückzahlen muss. „Da werden mir jeden Monat 120 Euro von meinen Bezügen automatisch abgezogen“, sagte der Angeklagte vor Gericht aus.

Warum das Verfahren eingestellt wurde

Dass er vor Gericht letztendlich straffrei davonkam, lag daran, dass er bereits einschlägig vorbestraft ist. Seit 1997 hat er acht Verurteilungen wegen Einbruch, Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Unterschlagung bekommen.

Zwei Strafen sind so aktuell, dass das Gericht daraus eine Gesamtstrafe hätte bilden müssen. Da durch eine neue Verurteilung unwesentlich mehr an Geldstrafe dazugekommen wäre, verzichteten Richter und Staatsanwalt auf eine weitere Verfolgung und stellten die Angelegenheit ein. (mz)