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"Ich möchte nicht in den Knast" "Ich möchte nicht in den Knast": 03 Gramm Crystal Meth kosten Zeitzer 400 Euro

Von Matthias Voss 10.03.2021, 15:00
Crystal-Kristalle aus einem Drogenfund.
Crystal-Kristalle aus einem Drogenfund. Archiv/Polizei

Zeitz - Vor dem Amtsgericht ist jetzt ein 39-jähriger Zeitzer in einem beschleunigten Verfahren wegen des unerlaubten Besitzes von 0,3 Gramm Crystal Meth zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt worden. „Das ist jetzt ein verhältnismäßig geringes Vergehen. Und auch ihre Vorstrafen sind jetzt nicht die großen Dinge gewesen. Aber wenn das schlimmer wird, droht Ihnen Gefängnis. Deswegen hoffe ich, dass wir uns hier nicht wiedersehen werden“, sagte der Richter abschließend in seiner Urteilsbegründung.

Vertuschung versucht

Tatsächlich hatte der Angeklagte versucht, den Besitz zu vertuschen, als er Ende November des vergangenen Jahres in Zeitz von einer Polizeistreife angehalten wurde. „Ich wollte die Drogen schnell wegschmeißen, bin mit dem Tütchen aber an meinem Schlüsselbund hängengeblieben. Es tut mir auch leid, dass ich erst flüchten wollte und gegenüber den Beamten erst gesagt habe, dass das nicht mein Zeug ist“, erklärte der Zeitzer.

Zu Beginn der Verhandlung hatte er alles zugegeben, weswegen die Aussage einer Polizistin nicht mehr nötig wurde. Als er diese dann noch im Gerichtssaal sah berichtete er davon, dass er damals aus Versehen eine Polizeimütze in seinen Rucksack eingesteckt hatte. Die überraschte Beamtin bat ihn um die Rückgabe in der Dienststelle.

Therapie absolviert

Schon mehrmals habe der 39-Jährige versucht, von den Drogen herunterzukommen. Vor vier Jahren hatte er eine Therapie absolviert, wurde im vergangenen Jahr aber wieder rückfällig. Seine sieben Vorstrafen sind somit unter anderem Diebstahl, Drogenbesitz und -handel, sowie Gefährdung im Straßenverkehr auch größtenteils einschlägig. „Zurzeit bin ich wieder am Kämpfen, um von den Drogen wegzukommen. Deswegen habe ich auch den Kontakt zu bestimmten Leuten abgebrochen“, sagte der Angeklagte.

„Ich möchte nicht in den Knast“, meinte er noch abschließend.
Die Einstellung des Angeklagten werteten sowohl der Vertreter der Staatsanwaltschaft als auch der Richter offenbar positiv und beließen es für den Mann noch einmal bei einer Geldstrafe. (mz)