Abgabe auf Grundstücke im Burgenlandkreis Grundsteuer für Eigentümer in Zeitz vorerst nicht fällig
Alte Bescheide verlieren ihre Gültigkeit. Auf was Eigentümer jetzt achten müssen.
Zeitz/MZ/ank. - Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die reformierte Grundsteuer. Aufgrund dessen, so die Stadtverwaltung Zeitz in einer Mitteilung, verlieren alle davor erlassenen Grundsteuerbescheide ihre Gültigkeit. Ab diesem Datum entfällt in Zeitz und den Ortschaften vorerst die Zahlungsverpflichtung für die Grundsteuer.
Eigentümer von Grundstücken, die einen Dauerauftrag für das Zahlen der Grundsteuer eingerichtet haben, bittet die Stadt, diesen Auftrag zu stornieren. Bereits geleistete Zahlungen auf Basis alter Bescheide werden laut Stadt später mit der neu festgesetzten Grundsteuer verrechnet.
Der Stadtrat Zeitz entscheidet über die Hebesätze
Die neue Grundsteuer wird auf Basis des vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbetrags und des Hebesatzes der Stadt Zeitz ermittelt. Ziel sei eine aufkommensneutrale Anpassung. Das bedeutet, dass die Gesamtsumme der Grundsteuer in der Stadt im Vergleich zu 2024 weitgehend stabil bleibt. Veränderungen der individuellen Steuerbeträge seien aber möglich. Über den Hebesatz entscheidet der Zeitzer Stadtrat. Das wird im zweiten Quartal dieses Jahres geschehen. Der Beschluss, so Stadtsprecher Lars Werner, muss bis zum 30. Juni erfolgt sein.
Steuerbescheide werden im Laufe des Jahres versandt
Neue Grundsteuerbescheide werden dann im Verlauf des Jahres versandt. Für Bürger mit einem SEPA-Lastschriftmandat erfolgt der Einzug des Betrags dann automatisch, sobald der Bescheid ergangen ist.
„Widersprüche, die sich auf die Höhe der Grundsteuer, resultierend aus der Höhe des Grundsteuermessbetrags, beziehen, sind laut Stadtverwaltung an das Finanzamt Naumburg zu richten.“
Das Finanzamt Naumburg befindet sich in der Oststraße 26/26a in 06618 Naumburg.