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Globus-Markt in Theißen Globus-Markt in Theißen: Streit über verkaufsoffenen Sonntag

Von Claudia Petasch 29.10.2016, 04:45
Passanten tragen Einkaufstüten.
Passanten tragen Einkaufstüten. dpa

Zeitz - An wie vielen Sonntagen dürfen Geschäfte in diesem Jahr öffnen? Um diese Frage ist eine heftige Diskussion entbrannt. Andreas Exler, Vorsitzender des Bau- und Ordnungssauschusses der Stadt sagt, ganz klar an vier Sonntagen. Mehr nicht. Und das ist gesetzlich geregelt. Welche Tage das in Zeitz in diesem Jahr sind, darüber hat der Stadtrat im März abgestimmt. Doch nun kommt urplötzlich ein fünfter hinzu, und das wundert Exler. Der Globus-Markt in Theißen öffnet am Sonntag, 30. Oktober, und feiert ein Jubiläum mit Kinder- und Familienfest.

Bis zu vier verkaufsoffene Sonntage möglich

Dagegen hat Exler grundsätzlich nichts, nur stellt er sich die Frage, warum der Stadtrat erst über die verkaufsoffenen Sonntage entscheiden soll, wenn die Verwaltung dann weitere Tage genehmigt. Ohne den Stadtrat auch nur zu informieren. Denn Exler selbst hat erst in einem Werbeprospekt des Marktes davon gelesen.

Im Ladenöffnungsgesetz des Landes - auf das sich Exler, aber auch die Stadt beziehen - ist festgeschrieben, dass die Gemeinden bis zu vier verkaufsoffene Sonntage festlegen können. Das hat die Kommune mit Zustimmung des Stadtrates getan. Zwei der vier Tage wurden allerdings auf die Innenstadt beschränkt, weil zum einen das Zuckerfest stattfand und im Dezember der Weihnachtsmarkt ansteht.

Heißt das nun, dass jenen Geschäften, die außerhalb der Innenstadt liegen, zwei zusätzliche verkaufsoffene Sonntage zustehen? Exler sieht das nicht so. Er interpretiert das Gesetz so, dass es maximal vier Tage gibt. Werden wie im Fall von Zeitz zwei auf die Innenstadt beschränkt, können die Händler dort von vier Tagen profitieren, die Händler außerhalb der Innenstadt nur von zweien.

Die Stadt Zeitz sieht das anders. Sie sagt, dass der Markt in Theißen durch die Reglementierung des Stadtrates nur zwei Tage hätte. Da aber ein besonderer Anlass am Sonntag vorliegt, könne man eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Das wurde laut Stadt auch in den vergangenen Jahren so gehandhabt. Das würde aber bedeuten, dass auch andere Verkaufseinrichtungen in Zeitz die Option hätten, an weiteren Sonntagen zu öffnen, sofern sie einen besonderen Grund nachweisen und das bei der Stadt beantragen.

Welche Lesart des Gesetztes nun richtig ist, darüber herrscht auch bei Experten Unklarheit. Der Burgenlandkreis sagt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, dass der Kreis als Fachaufsicht einschreiten kann, wenn die Gemeinde die Aufgaben des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten nicht ordnungsgemäß wahrnimmt. Ob das im konkreten Fall so ist, dazu äußerte sich der Kreis nicht. Das Landesamt für Verbraucherschutz hat das Gesetz erlassen. Allerdings lag bis Redaktionsschluss noch keine Stellungnahme des Amtes vor. (mz)