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Welche Regeln braucht ein Spielplatz? Gemeinde Elsteraue: Welche Regeln braucht ein Spielplatz? Neue Verordnung erlaubt nur Kinder bis 14 Jahre

Von Yvette Meinhardt 10.12.2020, 15:00
Spielplätze sollen nur für Kinder bis 14 Jahre sein.
Spielplätze sollen nur für Kinder bis 14 Jahre sein. Meinhardt

Alttröglitz - Die Gemeinde Elsteraue möchte eine neue Gefahrenabwehrverordnung auf den Weg bringen. Ein Beschluss dazu steht am Donnerstag auf der Tagesordnung zur Sitzung des Gemeinderates (Beginn 18.30 Uhr im Hyzet-Klubhaus).

Doch das Ringen um das Papier dauert schon seit dem Sommer an. Fast jeder Ausschuss hat in seinen Beratungen noch Änderungen eingebracht. Zuletzt tagte der Hauptausschuss. Da ging es zum Beispiel um neue Reglungen zum Spielplatz. Sah die ursprüngliche Fassung vom Juli keine Altersbegrenzung für die Nutzung von Spielplätzen vor, dürfen jetzt nur noch Kinder bis 14 Jahre und ihre Aufsichtspersonen bis zum Einbruch der Dunkelheit diese Areale nutzen.

Ausnahmeregel für Bolzplatz, Tischtennisplatten und Volleyballfeld

„Zu unserem Spielplatz in Langendorf gehören ein Bolzplatz, Tischtennisplatten und ein Volleyballfeld. Da spielen zahlreiche Jugendliche und Erwachsene. Eine Begrenzung auf Kinder bis zu 14 Jahren wäre das Aus für den Platz“, sagt Jörg Eifrig (CDU). Und die stellvertretende Bürgermeisterin Peggy Berger sagte, ja da stehen auch die Spielplatzschilder. Im Hauptausschuss einigte man sich auf eine Ausnahmeregelung. Demnach solle die Altersbegrenzung nicht für Tischtennis-, Bolz- und Volleyballplätze gelten.

Außen vor bleibt bei den jetzigen Betrachtungen zum Beispiel Ausnahmeregelungen für die Skateboard-Anlage im Tröglitzer Park oder der Jugend-Treff unter freiem Himmel in Rehmsdorf. Verboten werden soll „über den Einbruch der Dunkelheit hinaus Spielanlagen auf öffentlich zugänglichen Kinderspielplätzen zu benutzen, gefährliche Gegenstände oder Stoffe mitzubringen, Gegenstände aller Art zu zerschlagen oder zurück zu lassen“. Tritt die neue Verordnung in Kraft sind künftig Hunde und andere Tiere, Rauchen und Alkohol auf Spielplätzen verboten.

Komplett verschlankt wurde der Paragraf über die Beschaffenheit der neu anzubringenden Hausnummern. Jetzt heißt es: Für Hausnummern sind Schilder mit arabische Ziffern und klein geschriebenen lateinischen Buchstaben zu verwenden. Das Hausnummernschild muss aus wetterfestem Material beschaffen sein und sich deutlich vom Hintergrund abheben. Die Hausnummer soll von der Straße aus deutlich sichtbar und zudem gut lesbar sein. (mz)