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Geldkarte gestohlen? Geldkarte gestohlen?: Sperrdienst "Kuno" ärgert Diebe

Von Angelika Andräs 04.08.2016, 16:05
Es ist leicht, mit Karte zu bezahlen. Allerdings auch für Diebe, wenn man als Bestohlener nicht überlegt handelt.
Es ist leicht, mit Karte zu bezahlen. Allerdings auch für Diebe, wenn man als Bestohlener nicht überlegt handelt. René Weimer

Zeitz - Kuno ist prima, ein echter Helfer in der Not. Kuno verhindert nämlich, dass Diebe mit geklauten Kreditkarten einkaufen können, wenn es ihnen gelingt, die Unterschrift zu fälschen. Kuno ist ein freiwilliges System der Polizeibehörden und der Wirtschaft mit dem Ziel, Betrugsfälle im Zahlungsverkehr mit Karten zu reduzieren. Den Namen haben sich nicht etwa findige Polizisten ausgedacht, Kuno bedeutet „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“, was natürlich sperrig und wenig eingängig ist. Und obwohl das System 2006 von Polizisten im Nachbarland Sachsen erdacht wurde, kennt man es hierzulande wenig. „Als uns die Polizei nach dem Diebstahl meiner EC-Karte in Nürnberg gefragt hat, ob wir uns bei Kuno registrieren lassen wollen, haben wir erst mal Stielaugen gekriegt“, erzählt der Zeitzer Klaus Schumann.

Kuno nur mit Pin-Verfahren wirksam

Kennt man den Kuno-Sperrdienst auch im Burgenlandkreis? Natürlich. „Bei Diebstahlshandlungen von EC- oder Kreditkarten wird der Sperrdienst dem Geschädigten in der Regel angeboten und auch angenommen“, sagt Gesine Kerwien vom Polizeirevier Burgenlandkreis. Die Polizei rät in jedem Fall nach dem Verlust der Karte neben der Sperrung über den Sperr-Notruf 116116 auch der Meldung bei Kuno zuzustimmen. Das hat folgenden Grund: Bezahlt ein Kunde im Geschäft nicht mit Bargeld, sondern mit Karte, muss er an der Kasse entweder seine Pin eingeben oder aber auf dem Beleg unterschreiben. Hat man die Geheimzahl im Kopf, ist es dem Kunden relativ egal, auf welche Art er zahlt.

Doch für den Handel macht es einen großen Unterschied. Denn es handelt sich um zwei ganz  verschiedene Bezahlsysteme.
Das Girocard-Verfahren, die direkte Bezahlung mit Geheimzahl, ist ein Angebot der Banken und Sparkassen, das die sich auch vergüten lassen. Also nutzen verschiedene Geschäfte und Ketten lieber das für sie kostengünstigere Lastschriftverfahren - per Unterschrift.

Einzelhandel erkennt Diebstahl

Mit der Sperrung einer gestohlenen Karte wird in das System der jeweiligen Bank oder Sparkasse die Information eingegeben, dass die Karte gestohlen ist und demnach nicht berechtigterweise benutzt wird. Sollte der Dieb also an die Pin gekommen sein und versucht, damit Geld abzuheben oder zu bezahlen, so scheitert das. Anders ist es bei der Zahlung mit Unterschrift. Bekommt der Betrüger die Fälschung der Unterschrift halbwegs hin, und fällt einem besonders aufmerksamen Kassierer nichts auf, merkt zunächst einmal niemand, dass es sich um eine gestohlene Karte handelt und hier ein Betrug im Gange ist. Das merkt dann der Bestohlene, wenn Beträge von seinem Konto abgebucht werden, von denen er nichts weiß. Zwar kann man die Zahlung widerrufen, aber diesen Ärger spart man sich mit Kuno. „Wenn die Registrierung bei Kuno erfolgt ist, wird bei Betrugsversuchen dem beteiligten Einzelhandel angezeigt, dass die Karte gesperrt ist“, bestätigt Polizeisprecherin Gesine Kerwien, „so kann mit der Karte keine Zahlung erfolgen.“ 95 Prozent der Händler sind am Kuno-Sperrdienst beteiligt. Zahlen, wie oft auf diese Weise ein Betrug verhindert wird, gibt es aber nicht, denn es erfolgt keine Rückmeldung.

Auch das Zeitzer Ehepaar ist von diesem Service überzeugt. „Wir haben das genutzt“, so Schumann, „natürlich haben wir gesagt, es nützt vor allem dem Handel, denn das Geschäft würde ja auf der fehlenden Summe sitzenbleiben. Aber es erspart uns doch im Ernstfall Wege und Ärger.“ Geschäfte schalten nämlich meist sofort Inkassobüros ein, um zurückgebuchte Beträge vom Karteninhaber zu holen.

Wird die EC- oder Kreditkarte gestohlen, ist folgendes zu tun. Lesen Sie weiter auf Seite 2.

Drei wichtige Punkte

Karte sofort sperren lassen

Das erfolgt bundesweit mit der zentralen Sperrnummer 116116. Diese Sperrung sichert das Pin-basierte Verfahren ab, es kann also niemand Geld abheben oder mit der Karte bezahlen, selbst wenn er die Geheimzahl kennt. 

Anzeige erstatten 

Der Gang zur Polizei ist nötig für die Kuno-Meldung. Außerdem sollte die Polizei immer über Straftaten informiert werden, nur so kann ermittelt, können Verbindungen erkannt und kann im besten Fall auch aufgeklärt werden. 2014 gab es 395 Straftaten „rechtswidrig erlangten unbaren Zahlungsmitteln“ im Burgenlandkreis, 2015 waren es 298.

Kontodaten kostenlos

„Kuno“ melden: Das Verfahren kann ausschließlich über die Polizei in Gang gesetzt werden. Nur so sichert man sich gegen Betrug auf beiden Bezahlwegen ab. In vielen Geschäften und Gaststätten zahlt man nämlich mit seiner Unterschrift auf dem Beleg. Weiß ein Unternehmen nicht, dass es sich um eine gestohlene Karte handelt, dann löst jede Rückbuchung routinemäßig ein Inkassoverfahren aus. Für die Kuno-Meldung werden Kontonummer und Bankleitzahl benötigt sowie Kartenfolge-Nummer, sonst sind unter Umständen alle zum Konto gehörenden Karten gesperrt. Diese kann auch nachgemeldet werden. Das ist, ebenso wie das Einholen weiterer Informationen über die Website (www.kuno-sperrdienst.de) oder die Call-Center-Hotline 0800/1 04 44 03 (werktags 9 bis 16 Uhr, kostenlos aus dem deutschen Festnetz und dem Mobilfunknetz) möglich. (mz)