Maskenpflicht Wittenberg urteilt anders als Weimar
Eine Mutter will gerichtlich gegen die Maskenpflicht an Schulen vorgehen - und scheitert an einem Wittenberger Richter. Der warnt jetzt vor Vordrucken aus dem Internet.
Wittenberg - Das Wittenberger Amtsgericht hat die Anregung einer Mutter abgewiesen, die - ähnlich wie jüngst in Weimar - gerichtlich gegen die Maskenpflicht ihrer beiden Kinder in der Grundschule vorgehen wollte. Anders als in Thüringen habe man in der Lutherstadt mündlich verhandelt, bestätigte der in diesem Fall zuständige Familienrichter und Amtsgerichtsdirektor Johannes Nolte der MZ.
Zum nicht-öffentlichen Verfahren darf sich der Richter nicht konkret äußern, wohl aber zum verwendeten Antrag der Frau. Den Vordruck hatte sie von einer Internetseite heruntergeladen, die sich mit juristischen Fragen im Zusammenhang mit Kindern auseinandersetzt.
Auf sechs Seiten wird dort aufgeführt, warum Masken-Zwang unter anderem gegen UN-Konventionen wie das Folterverbot verstoßen soll. Die Internetseite wird von einem pensionierten Familienrichter betrieben. Nolte sieht das vorgefertigte Schreiben des ehemaligen Kollegen kritisch. Er glaubt, dass nach dem viel diskutierten Urteil in Weimar noch weitere Anträge wie dieser folgen werden. Dabei seien vielen Eltern die möglichen Konsequenzen gar nicht bewusst.
Wer im Formular den Namen des Kindes und das Bundesland einfügt und es dann an das nächste Amtsgericht sendet, könnte nämlich trotz des geringen Aufwandes erhebliche Schwierigkeiten bekommen.
Antrag kann teuer werden
Da wären zum einen die möglichen Kosten, von denen nirgendwo auf der Internetseite die Rede ist. Im Gegenteil: „Die Verfahren zum Schutz von Kindesrechten sind für die Anreger kostenfrei. Das betrifft auch die Kosten für etwaige Sachverständige und Verfahrensbeistände“, heißt es in einer Erläuterung auf der Seite. Richtig sei, dass diese Verfahren kostenfrei seien, sagt Nolte.
Nicht ganz richtig sei aber die Angabe zu den Verfahrensbeiständen. Im Vordruck selbst wird angeregt, einen solchen zu berufen. Das sind Experten, die die Rechte des Kindes selbst gegenüber dem Gericht und auch den Eltern vertreten. Die allerdings kosten Geld - zwischen 330 und 550 Euro pro Kind würden für diesen Verfahrensbeistand anfallen, sagt Nolte. Ob die Eltern oder die Staatskasse für diese aufkommen, liegt im Ermessen des Gerichts.
Der Beschluss zum Wittenberger Fall ist in anonymisierter Form inzwischen von einer Fachzeitschrift für Familienrecht veröffentlicht worden. Demnach musste die Mutter der beiden Kinder aus Wittenberg die Gesamtkosten des Verfahrens in Höhe von 1.500 Euro tragen. Vor Gericht gezogen war sie wohl, weil ihre beiden Kinder, die sie seit Ende vergangenen Jahres nicht mehr in den Präsenzunterricht geschickt hatte, über Kopfschmerzen im Zusammenhang mit dem Maske-Tragen geklagt hatten.
Dass die Landesverordnung - auch ohne den Rechtsweg - durchaus Möglichkeiten aufzeigt, um Kinder aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht zu entbinden, war der Frau offenkundig vor dem Verfahren nicht bekannt. So steht es in der Beschlussbegründung.
Sorgerechtliche Skepsis
Viel schwerer als die möglichen Kosten wiege, dass theoretisch Zweifel an der Entscheidungsfähigkeit der antragstellenden Eltern entstünden, so Familienrichter Nolte. Also: Ist das Sorgerecht dort noch gut aufgehoben? „Wenn jemand ernsthaft seinen Antrag darauf stützt, dass Maske mit Folter gleichzusetzen ist, dann habe ich als Richter Zweifel, ob dieser jemand in der Lage ist, Entscheidungen über die Gesundheit seines Kindes zu treffen“, sagt Nolte.
Im Beschluss heißt es sinngemäß: Wer die Gefahr durch die Pandemie für die eigenen Kinder völlig verkenne, Schutzmaßnahmen mit Folter gleichsetze und die schulische Entwicklung der Kinder durch die dauerhafte Verweigerung von Präsenzunterricht gefährde, könne offenkundig keine Risikoabwägung für die Kinder treffen.
„Der Bezug zum Folterverbot überschreitet schon eine Schwelle“, findet Nolte. Allerdings - so steht es im Beschluss - hatte die Mutter vor Gericht eingeräumt, das Formschreiben offenbar nicht gründlich gelesen zu haben. Sie distanzierte sich vom Vergleich zur Folter. Auch deswegen verzichtete das Gericht am Ende darauf, Maßnahmen wie eine verpflichtende Beratung gegen die Mutter zu verhängen.
„Es steht indessen zur Überzeugung des Gerichtes fest, dass mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Schule bei sachgemäßer, durch das Lehrpersonal angeleiteten und überwachten Anwendung keine erhebliche Gefahr für das körperliche, seelische oder geistige Wohl der Kinder einher geht, sodass unabhängig von der Rechtsgrundlage keinerlei Anlass zum Einschreiten in diese Richtung besteht“, heißt es im Beschluss des Amtsgerichts Wittenberg.
Keine Gefahr für Kinder
Es verhalte sich mit der Maskenpflicht nicht anders, als mit einer Anordnung an die Kinder, im Winter auf dem Schulhof Jacke und Schal zu tragen, um Erkältungen vorzubeugen. Auch hier bestehe zwar die theoretische Gefahr, dass sich die Kinder mit dem Schal strangulierten - gleichwohl könne eine Pausenaufsicht dieses Risiko minimieren. Und die Vorteile von Jacke und Schal, die im schlimmsten Fall eine Lungenentzündung verhindern könnten, überwögen deutlich.
Zitiert werden zahlreiche medizinische Fachleute, etwa eine Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, die zu dem Schluss kam, dass auch für an Asthma erkrankte Kinder ab sechs Jahren keinerlei Gefahr oder Belastung durch die Maske entstünde. Letztlich verweist das Gericht auch darauf, dass rund zwei Millionen Schüler in deutschen Grundschulen Maske tragen und keine ernstlichen gesundheitlichen Probleme bekannt geworden seien. (mz/Julius Jasper Topp)