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Gericht Vorwurf gegen 28-Jährigen: Exhibitionistische Handlungen

Der Angeklagte bestreitet exhibitionistische Handlung und geht gegen das Urteil in Berufung. Warum er dennoch die Gesamtgeldstrafe von 2.000 Euro zahlen soll.

Von Andreas Behling Aktualisiert: 21.08.2021, 09:42
Justitia
Justitia (Foto: dpa)

Dessau/Coswig - Das Ziel der Berufung sei schon, einen Freispruch zu erreichen, gab Verteidiger Sven Tamoschus zu. „Denn mein Mandant hat die Tat vor der ersten Instanz bestritten“, erläuterte der Rechtsanwalt vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau. Gleichwohl stelle sich die Frage, wie denn die Berufungskammer die Erfolgsaussichten bewerte.

Dezidierte Aussage

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(Grafik: MZ)

„Nicht so gut“, entgegnete der Vorsitzende Richter Thomas Knief. Die Zeugin habe vor dem Amtsgericht Zerbst, wo sich der Angeklagte wegen einer Belästigung durch exhibitionistische Handlungen zu verantworten hatte, „dezidiert“ ausgesagt, was passiert sei. Es lasse sich kein Grund erkennen, wieso sie den 28-jährigen Angeklagten zu Unrecht belasten sollte.

Es gebe also, sagte Knief, Indizien, die darauf hindeuten, dass man auch in der zweiten Runde zu dem Ergebnis einer Verurteilung kommen könne. Für Tamoschus waren die Aussagen Grund genug, um sich nochmals mit dem Mann aus Wittenberg zu besprechen. Zehn Minuten dauerte die Pause. Dann erklärte der Verteidiger die Rücknahme der Berufung.

Für den Lutherstädter bleibt es somit bei der Gesamtgeldstrafe in Höhe von 2.000 Euro (100 Tagessätze je 20 Euro). Zugetragen hatte sich die Tat am 14. Mai vorigen Jahres an einem stillen Abschnitt der Elbe bei Coswig. Damals wollte die geschädigte Frau, die vom Elberadweg auf einen Trampelpfad abgebogen war, mit ihrer Fotoausrüstung Naturaufnahmen machen.

Unangenehm wurde die Situation für sie, als der Angeklagte, der zunächst mit einem Mountainbike an ihr vorbeigefahren war, auf einem Baumstamm recht dicht neben ihr Platz nahm. Sich von der Anwesenheit der ihr unbekannten Person bedrängt fühlend, forderte sie den Mann unmissverständlich auf, zu verschwinden. Als sie einige Schritte nach vorne ging, spürte sie plötzlich den Atem des Fremden in ihrem Nacken. Vor Schreck einen weiteren Satz nach vorn machend, wendete sie sich um und sah, wie der 28-Jährige an seinem entblößten Geschlechtsteil manipulierte.

Noch ausrufend, er solle sich doch verpissen, packte sie panisch ihre Kamera in die Tasche und flüchtete Richtung Radweg, wo der Angeklagte sein Rad an einer Bank abgestellt hatte.

Keine weitere Befragung

Aufgrund des Verzichts auf das Rechtsmittel war es nicht mehr notwendig, die Frau zu den Geschehnissen zu befragen. Mutmaßlich hätte sich dieser Auftritt auch als sehr kompliziert herausgestellt. Die Geschädigte machte einen äußerst mitgenommenen Eindruck und war kaum in der Lage, die Unterlagen für die Zeugenentschädigung in Empfang zu nehmen. „Haben Sie mitbekommen, wie die Frau mich angeschaut hat? Haben Sie gesehen, wie sie gezittert hat?“, wandte sich Knief direkt an den Wittenberger. „Denken Sie mal darüber nach.“ (mz)