Strafverfahren wegen Thesentür Strafverfahren wegen Thesentür: Penis-"Künstler" aus Dänemark bleibt straffrei
Wittenberg/Dessau - Das Verfahren gegen den dänischen „Performance“-Künstler Max Uwe Jensen wegen Exhibitionismus wurde eingestellt. Das erklärte Frank Pieper, Sprecher der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau am Freitag gegenüber der MZ.
Jensen hatte Anfang November in einer spektakulären Aktion an der historischen Thesentür der Wittenberger Schlosskirche für bundesweite Schlagzeilen gesorgt, als er seinen Penis mit Klebeband an der Tür festgeklebt hatte. Dabei rief er immer wieder das Luther-Zitat „Hier stehe ich. Ich kann nicht anders“, und bezeichnete den Reformator als einen Rebellen.
Gegenüber der MZ hatte der 46-Jährige seinerzeit erklärt, dass er aus dem Thesenanschlag sein eigenes „Happening“ machen wollte. Ermittelt worden war gegen den Mann wegen Hausfriedensbruch und exhibitionistischer Handlungen. Das Predigerseminar, „Hausherr“ der Schlosskirche, hatte nach Informationen des Wittenberger Polizeireviers keinen Strafantrag gestellt.
Ein Hausfriedensbruch wird nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn der Geschädigte eben diesen Strafantrag stellt. Wegen des Verdachts auf exhibitionistische Handlungen war zwischen krimineller Absicht und der Freiheit der Kunst abzuwägen.
Die Aktion war Anlass für eine Diskussion zur Videoüberwachung öffentlicher Plätze in der Lutherstadt. (mz)