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Regelmäßiger Diebstahl Regelmäßiger Diebstahl: "Einkauf" für die ganze Woche ohne zu bezahlen

Von Julius Jasper Topp 18.11.2019, 10:49

Wittenberg - Weil sie gleich mehrfach beim Diebstahl in Einkaufsläden erwischt worden war, ist eine 58-jährige Wittenbergerin am Donnerstag zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, verurteilt worden. In drei Fällen hatte sie ganze „Wocheneinkäufe“, wie es Richter Ronald Waltert formulierte, gestohlen. Unter den gestohlenen Waren waren nicht nur Lebensmittel, sondern auch Kosmetika, Tabak, Hygieneartikel und Kleidung.

Zugeteiltes Budget

Die Frau, die seit Jahrzehnten als erwerbsunfähig gilt und in vielen Belangen von einem staatlich eingesetzten Betreuer unterstützt wird, gab die Diebstähle zu und hatte diese auch gleich bei der Polizei kurz nach den Taten eingeräumt.

Das ihr vom Betreuer zugeteilte Wochenbudget von etwa 50 bis 75 Euro sei für den Lebensunterhalt eigentlich ausreichend, befand der Richter. Wenn das Geld nicht für den Wocheneinkauf genüge, gebe es zudem andere Möglichkeiten wie etwa die Wittenberger Tafel.

„Wir sind hier keine Sozialarbeiter. Hunger kann in Deutschland kein Grund sein, zu klauen“, sagte Waltert. „Sie haben Ihr Geld also für etwas anderes ausgegeben.“

Die Frau steht nicht das erste Mal wegen Diebstählen vor Gericht - drei Mal war sie deswegen verurteilt worden. Ihr Betreuer sagte vor Gericht aus, die Diebstähle hätten vor einigen Jahren begonnen, nachdem die Frau aus einer betreuten Wohngruppe für psychisch kranke Menschen ausgeschlossen worden war.

Rückfall nach zehn Tagen

„Sie sind zehn Tage nach der letzten Verurteilung wieder rückfällig geworden“, sagte die Staatsanwältin. Dabei habe keine Notlage bestanden, zu stehlen. Sie forderte zusätzlich zur Freiheitsstrafe auf Bewährung noch 100 Sozialstunden in der Grünflächenpflege.

Die allerdings erließ Richter Waltert der Angeklagten. Sie übt derzeit eine Nebentätigkeit aus, die der Richter nicht durch regelmäßige Arbeitseinsätze gefährden wollte. Er mahnte allerdings: „Wenn Sie in den zwei Jahren Bewährung noch einmal straffällig werden, dann geht es ins Gefängnis.“ (mz)