Prozess gegen "König von Deutschland" Prozess gegen "König von Deutschland": Peter Fitzek erneut zu Haftstrafe verurteilt
Dessau/Wittenberg - Der selbsternannte König von Deutschland, Peter Fitzek, muss in den Knast. Zumindest sieht das nach dem Wittenberger Amtsrichter Ronald Waltert Ende Februar (wo Fitzek sieben Monate aufgebrummt bekam) am Dienstagnachmittag auch der Dessauer Amtsrichter Jochen Rosenberg so.
Und wie ehedem wird jetzt dem „Staatsoberhaupt“ das Aussetzen der Strafe zur Bewährung versagt. Zu wenig glaubt der Einzelrichter daran, dass der Angeklagte sich künftig gesetzeskonform verhält - nach bundesdeutschem Maßstab freilich. Zu viele einschlägige Einträge ins Verkehrsstrafregister hat der Richter am letzten Verhandlungstag verlesen müssen, wegen wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis und zahlreicher Geschwindigkeitsübertretungen des „Monarchen“.
Acht solcher Fälle stehen wie berichtet nun in Dessau als Anklagevorwurf im Raum. Für Fitzek unrechtmäßig, wie er und sein Verteidiger mehrfach bekunden.
Hatte der „König“ doch im Jahr 2012 zwar seinen Führerschein, wohlgemerkt den bundesdeutschen, an die Wittenberger Straßenverkehrsbehörde zurückgegeben. Mitnichten aber habe er damit auf seine Fahrerlaubnis verzichten wollen. Als Oberhaupt seines 2012 gegründeten Königreiches Deutschland verfügte er fürderhin über einen eigenen, selbstausgestellten Führerschein.
Den hätte er auf seinem Grundstück auch gut und gerne nutzen können, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Nur eben nicht auf bundesdeutschen Straßen. Deshalb kam zuvor der Erörterung der Frage große Bedeutung zu: Hat Fitzek mit der Abgabe des Führerscheins auf seine Fahrerlaubnis verzichtet oder eben nicht? Ja, sagt die Staatsanwältin. Der Richter sieht das in seinem Urteilsspruch ganz genauso. Fitzek, wie sich nun leicht vermuten lässt, nicht. Sogar der Wittenberger Kreis-Fachdienstleiter für Ordnung und Straßenverkehr Holger Zubke wird an einem der Verhandlungstage als Zeuge bemüht. Und der habe Peter Fitzek definitv klar gemacht, dass er mit der Rückgabe der Führerscheinkarte eben auch die Fahrerlaubnis quasi auf den Tisch legt. Wie will er denn ohne das Dokument bei einer Kontrolle deutlich machen, dass er auch die Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen erlangt hatte?
Einen von Fitzek vorgelegten Führerschein aus Paraguay erkannte das Gericht nicht an. Gutachter hätten ihn als Fälschung bewertet. Und üblicherweise sei ein Führerschein in einem anderen Land nur im Austausch gegen den des Ursprungslandes zu erhalten, so der Richter. Immerhin hatte Fitzek ja zugegeben, den Führerschein in Paraguay nicht „gemacht“ zu haben, sondern gegen Vorlage seines deutschen erhalten.
Das Hin- und Herspringen Fitzeks, der in seinem Schlusswort erneut zu einem längeren Vortrag über sein „Staatsgebilde“ ausholte, zwischen der Rechtsordnung der BRD und seinem Reich, war für den Richter ein weiterer Aspekt der Bewertung. Er wolle auf bundesdeutschen Straßen Fahrzeuge führen, lehne aber dessen Gesetze ab. Dafür nutze Fitzek unter Verweis auf das Völkerrecht selbst ausgefertigte Dokumente eines vermeintlichen Staates. Der sei aber, weil gar nicht anerkannt, gar kein Teil des Völkerrechtes. Mit dem Urteil verbunden ist eine anderthalbjährige Sperre während der Fitzek keine neue BRD-Fahrerlaubnis erteilt werden dürfe.
Der Verteidiger hatte Freispruch für Fitzek gefordert. Dass der in Berufung geht, hat er schon erklärt. (mz)