Paul-Gerhardt-Stift in Wittenberg Paul-Gerhardt-Stift in Wittenberg: Wieder Besucher im Krankenhaus

Wittenberg - Über mehrere Wochen hinweg durften Besucher coronabedingt nur in Ausnahmefällen ihre Angehörigen im Evangelischen Krankenhaus Paul Gerhardt Stift in Wittenberg besuchen. Mit dem Rückgang der Infektionszahlen wird nun das Besuchsverbot durch das Land Sachsen-Anhalt gelockert. Ab dem heutigen Donnerstag, dem 28. Mai, erlaubt die inzwischen VI. Landesverordnung zur Eindämmung des Corona-Virus nun wieder Patientenbesuche in Krankenhäusern - wenn auch mit Einschränkungen: So dürfen Patienten einmal am Tag von einer Person für maximal eine Stunde Besuch empfangen.
Entsprechende Regelungen hat dazu auch das Paul Gerhardt Stift getroffen. Im Interesse von Patienten und Angehörigen.
Wann dürfen Besucher ins Krankenhaus kommen?
Das Stift öffnet die Tür für Besucher wochentags zwischen 14 und 17 Uhr. Wobei der letzte Einlass um 16.30 Uhr ist. Am Wochenende können Besucher in der Zeit von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr kommen. Der letzte Zutritt für Besucher ist auch dann um 16.30 Uhr. Allerdings gilt die Begrenzung wie vom Land vorgegeben - nur eine Stunde pro Besucher und nur ein Besucher pro Patient.Das Krankenhaus verfügt über zwei Eingangs-„Schleusen“.
Welche haben Besucher zu nutzen?
Der Zugang erfolgt über den Haupteingang. Im Anschluss melden sich die Besucher an der im Foyer eingerichteten Besucher-Registrierung. Dort erfolgt eine kurze Information über die Besuchs- und Hygieneregelungen und ein „Besucher-Check“ in Form einer kurzen Befragung, erklärt die Pressesprecherin Janet Pötzsch. Ebenso erhält der Besucher den im Krankenhaus zu tragenden Mund-Nasen-Schutz. Nachdem der „Check-in“ erfolgt ist, erhält der Besucher eine Besucherberechtigung, mit der dann die entsprechende Station aufgesucht werden kann.
Gibt es Einschränkungen?
Ja. Nicht erlaubt sind Besuche von Kindern unter 16 Jahren oder von Menschen mit Atemwegsinfektionen. Auf den Fluren und auch im Patientenzimmer sind die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Der Mund-Nasen-Schutz ist für alle Besucher Pflicht. Treffen von Patienten und weiteren Angehörigen außerhalb des Klinikgebäudes sind nicht erlaubt. Das Krankenhaus bittet darum, dass Angehörige sich im Vorfeld untereinander abstimmen, damit niemand vergebens kommt. (mz/cus)