"Königreich Deutschland" "Königreich Deutschland": Peter Fitzek will aus dem Knast

Wittenberg - Das Urteil gegen Peter Fitzek ist noch nicht rechtskräftig. Das erklärte am Dienstag auf MZ-Anfrage der hallesche Landgerichtssprecher Wolfgang Ehm.
Demnach ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe über den Revisionsantrag des selbst ernannten „Königs von Deutschland“ noch offen. Der Angeklagte, der wegen des Verdachts der Veruntreuung von Geldern in Millionenhöhe in der Justizvollzugsanstalt Halle einsitzt, will wohl nicht mehr so lange warten.
Deshalb hat er handschriftlich einen Antrag auf „mündliche Haftprüfung“ gestellt. „Es wird begehrt, den mündlichen Haftprüfungstermin unverzüglich anzusetzen“, betont der „Monarch“.
Die 13. große Strafkammer des Landgerichts Halle ist sehr wenig von dem königlichen Begehren beeindruckt und hat den Antrag in einem mehrseitigen Schreiben und mit dem Verweis auf den Bundesgerichtshof zurückgewiesen. In dem Beschluss wird betont, dass der Haftgrund der Fluchtgefahr weiter bestehe.
Laut Gericht erkennt der Angeklagte die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht an „Er hält sich für den König des von ihm gegründeten Fantasiestaates Königreich Deutschland, der nicht der Rechtsordnung des deutschen Staates untersteht“, heißt es in der Begründung. Fitzek habe sich in der Vergangenheit stets auf seine Immunität - insbesondere habe er nicht auf seine Vollstreckungsimmunität verzichten wollen - berufen.
Eine Abkehr von dieser Haltung des Angeklagten sei nicht erkennbar und wäre auch nicht glaubhaft. Als Beweis wird auf „eine kürzliche Internet-Rede“ Fitzeks verwiesen. Dort habe er betont, dass er seine Idee von der Gründung eines Staates auf dem Gebiet der Bundesrepublik weiter verfolge. (mz)