"König von Deutschland" "König von Deutschland": Peter Fitzek erlebt Überraschung vor Gericht
Wittenberg/Dessau - Voller Zuversicht war Peter Fitzek am Mittwoch ins Dessauer Landgericht gekommen. Der Angeklagte hatte fest damit gerechnet, dass sein Prozess wegen Prozesshinderungsgründen eingestellt würde. Was am Vortag bei einer Verhandlung gegen den Wittenberger in Slowenien funktioniert haben soll, wünschte er sich auch hier. Allerdings hatte er die Rechnung ohne die 4. Strafkammer gemacht.
Richter Thomas Knief lehnte Fitzeks schon am vorangegangenen Verhandlungstag gestellten Antrag ebenso ab wie einen Beweisantrag, laut dem sich das Gericht Video und Zeitungsberichte von der Gründung des Fantasiestaates „Königreich Deutschland“ ansehen sollte. Fitzek ist dessen selbst ernannter König und hat sich derzeit in Dessau wegen Beleidigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis in 27 Fällen zu verantworten.
Im März 2017 hatte ihn das Amtsgericht Wittenberg deswegen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil waren sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen.
„Ich bin schockiert, dass sie das Verfahren nicht eingestellt haben“, reagierte Peter Fitzek auf die gerichtliche Entscheidung. Richter Knief hatte diese mit einer ganzen Reihe von Grundsatzurteilen begründet und bezeichnete die von Fitzek angeführten Beweismittel als bedeutungslos, da sie nicht der Nachweis eines völkerrechtlich anerkannten Staates seien.
Bevor es an diesem Verhandlungstag zur betrüblichen Nachricht für den Angeklagten kam, gab die Kammer dem 54-Jährigen Gelegenheit, sich zu erklären. So hatte Fitzek in der vorigen Sitzung eine Erklärung über einen Zeugen angekündigt, die er damals nicht sofort abgeben, sondern erst ausformulieren wollte (die MZ berichtete). Zu Papier gebracht hatte er allerdings auch diesmal nichts, denn „ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass die Verhandlung heute eingestellt wird“.
So musste er also über den Zeugen - jener Richter, den er am Amtsgericht Wittenberg beleidigte - improvisieren. Fitzek führte aus, dass er nicht beleidigen, sondern lediglich beschreiben wollte, wie er sich damals behandelt fühlte. Er hatte Richter Waltert einen „faschistischen Richter“ genannt. „Ich nehme mir die Meinungsfreiheit raus, alles klar zu bezeichnen“, so der Angeklagte.
Seine Äußerung sei Reaktion auf das Verhalten des Richters gewesen, der Einwände von Fitzek stets abwehrend beantwortet habe. „Ich habe noch nie erlebt, dass er sich für Fakten interessierte“, sagte Peter Fitzek.
Beschreiben konnte der Wittenberger alsdann das System der Führerscheinvergabe in seinem Königreich, das über mehrere Stufen bis zum grünen Führerschein führe. „Freie Fahrt nach freiem Ermessen“, so Fitzek, gelte bei diesem Papier, dass er sich auch selbst ausgestellt hat. Nach dem Verlesen von früheren Urteilen gegen Fitzek in Führerschein-Dingen kam es zur ersten Unmutsäußerung des Angeklagten.
„Ich habe selten so viel Blödsinn gelesen, wie in diesen Urteilen“, kommentierte er. Gleich daran setzte der Richter die erwähnte Ablehnung der Anträge von Fitzek. Er und sein Verteidiger lieferten jedoch sofort nach. Zwei Beweisanträge zur Vernehmung neuer Zeugen wurden angenommen. Mitte Dezember müssen der Mitarbeiter der Wittenberger Führerscheinstelle und Fitzeks früherer Anwalt in den Zeugenstand. (mz)