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Verhandlung in Dessau Gräfenhainichener vor Gericht: Verschiebung im Berufungsprozess wegen Heizöldiebstahls

Der 37-Jährige hat bereits eine Geldstrafe erhalten – jetzt wird das Urteil in der Berufung überprüft. Was hinter dem Fall steckt.

Von Andreas Behling 20.03.2025, 10:00
Die Verhandlung sollte am Landgericht Dessau-Roßlau stattfinden.
Die Verhandlung sollte am Landgericht Dessau-Roßlau stattfinden. Foto: Jonas Lohrmann

Dessau/Gräfenhainichen/ABE. - Kurzfristig aufgehoben werden musste der vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau am Mittwoch geplante Berufungsprozess gegen einen Mann aus Gräfenhainichen.

Wie es weitergeht: Neuer Verhandlungstermin im April

Wegen der Erkrankung des Verteidigers soll der Termin nun knapp sechs Wochen später, am 28. April stattfinden. Der 37-jährige Angeklagte muss sich wegen des Diebstahls von Heizöl verantworten.

Die Tat: Was dem Angeklagten vorgeworfen wird

Den Ermittlungen zufolge soll sich die Tat im Dezember 2023 auf dem Gelände seines Arbeitgebers in Zörbig im Landkreis Anhalt-Bitterfeld zugetragen haben. Das entwendete Diebesgut, das in mehrere Kanister abgefüllt worden sein soll, hatte einen Wert von ungefähr 540 Euro.

Die erste Instanz war von der Schuld des Mannes aus Gräfenhainichen überzeugt und verhängte eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 1.650 Euro. Gegen diese Entscheidung ist die Staatsanwaltschaft ins Rechtsmittel gegangen.

Der Schritt der Anklagebehörde könnte davon beeinflusst worden sein, dass der 37-Jährige schon mehrfach mit den Gesetzen in Konflikt geraten ist. Wie von Landgerichtssprecher Frank Straube zu erfahren war, wurde der Vater eines Kindes in der Vergangenheit zum Beispiel wegen Diebstahls, Betruges in elf Fällen, Körperverletzung und Beleidigung zur Verantwortung gezogen. Auf der anderen Seite hatte er das gestohlene Heizöl an den rechtmäßigen Besitzer wieder herausgegeben.