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Gericht verdonnert Verband zur Antwort

Von Markus Wagner 14.07.2005, 17:01

Kemberg/MZ. - "Ich wollte ja alles friedlich regeln", sagt Beck. Immer wieder hatte er in der Verbandsversammlung Fragen gestellt. Wie hoch sind die Behandlungskosten fürs Abwasser in einzelnen Anlagen, für welche Jahre ist die Kleineinleiterabgabe ans Regierungspräsidium gezahlt worden, werden sich für die Jahre 2001 und 2002 Verluste für den AZV ergeben? Immer wieder wird ihm versprochen, einzelne Fragen schriftlich zu beantworten. Am 2. November reicht es Josef Beck. Er stellt 30 Fragen zusammen und schickt sie an den Verbandsvorsitzenden Steffen Leidecker. Doch anstatt die Antworten zu geben, verweist der auf dafür anfallende Kosten. "Die Beantwortung vieler Ihrer Fragen außer der Reihe" sei "nur durch die Beauftragung eines Dritten" möglich. "Die Kostenübernahme müsste dann mit der Gemeinde Bülzig vereinbart werden."

Und nicht nur das, in einem Schreiben an die Verwaltungsgemeinschaft, erzählt Beck, wirft man ihm persönliche Gründe für seien Hartnäckigkeit vor. In so einem Ton, dass sich sogar die Gemeinde Bülzig zum Einschreiten gezwungen sieht. Man betrachte den Brief als "Unverschämtheit", lässt der Gemeinderat dem Abwasserzweckverband ausrichten, nachdem man sich zunächst mit einer Unterstützung Becks schwer getan hat.

Jetzt reicht es Beck endgültig. Fast drei Monate nach seinem Fragekatalog reicht er Klage beim Verwaltungsgericht ein - und gewinnt. Der Verbandsvorsitzende des AZV wird verurteilt, die Fragen "umgehend" zu beantworten. Streitwert des Verfahrens: 10 000 Euro. Der Verband geht in Berufung und bekommt vor dem Oberverwaltungsgericht die nächste Niederlage: Die Berufung wird abgelehnt. Streitwert: 5 000 Euro.

"Ich finde die Klage gut", sagt Bülzigs Bürgermeister Hans-Helmar Mordelt und lobt Beck ausdrücklich. "Es ist gut, wenn jemand so mutig ist". Ihn ärgere nur, dass die Fragen noch nicht beantwortet sind. Aus der Verbandsgeschäftsstelle war am Donnerstag keine Stellungnahme zu erhalten. Und auch der Verbandsvorsitzende enthält sich eines Kommentars: "Ich kenne das Urteil nicht und kann deshalb nichts dazu sagen."