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Diskussion um finanzielle Obergrenzen

27.05.2009, 18:10

WITTENBERG/MZ/WAM. - Am Dienstag hatte die Verwaltung den Entwurf einer neuen Hauptsatzung vorgelegt, in der der Landrat Grundstücksgeschäfte bis 50 000 statt wie bisher 25 000 Euro abschließen dürfte. Vergleiche mit Dritten soll er eingehen dürfen, wenn sie den Kreis nicht mehr als 40 000 statt bisher 15 000 Euro kosten. Ähnliches gilt für den Kreisausschuss. Für den sollen bei entsprechenden Geschäften die Obergrenzen bei 100 000 (statt bisher 75 000) und 80 000 statt 50 000 Euro gelten.

"Ich denke, bei der heutigen finanziellen Ausstattung sollten die Grenzen nicht erhöht werden", hatte Klaus Knüpfer (SPD) angemerkt - und war auf reichlich Zustimmung gestoßen. "Ich will als demokratisch Legitimierter nicht vor jedem Kreistag hören, was Landrat und Kreisausschuss beschlossen haben", klagte Sepp Müller (CDU). "Wir feilschen im Finanzausschuss manchmal um 2 000 Euro", plädierte Margot Böhme (SPD) für die alten - niedrigeren - Obergrenzen. Hans-Joachim Henze (Linke) empfindet die neuen Summen dagegen als "bescheiden": "Wir halten das für angemessen", sagte er - und erntete Widerspruch von Müller: "Für mich als Azubi ist das eine Menge Geld." Christian Tylsch (CDU) schließlich stellte den Antrag, die Hauptsatzung in diesem Punkt so zu belassen, die anderen - redaktionellen - Änderungen könnten gemacht werden.

"Dann müssen wir uns überlegen, ob wir die Hauptsatzung überhaupt ändern", erwiderte Landrat Jürgen Dannenberg (Linke). Die kleinen Änderungen seien ja nur angefasst worden, weil die Veränderung der Grenzen diskutiert worden sei. Zumal die Fraktionsvorsitzenden dem in einer Runde schon einmal zugestimmt hätten. Geholfen hat das nichts: Der Finanzausschuss empfiehlt, die Verfügungsgrenzen nicht zu ändern. Dannenberg hat angekündigt, die Vorlage mit diesem Hinweis im Kreisausschuss einzubringen.