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Berufung verworfen Das Gericht sagt, Pflegekraft aus Wittenberg bestiehlt Patienten: So begründet der Richter sein Urteil

Das Gericht sieht in einer Pflegekraft aus Wittenberg eine Diebin. Die Angeklagte kann noch in Revision gehen.

Von Andreas Behling Aktualisiert: 04.10.2024, 15:13
Eine Pflegekraft soll Patienten bestohlen haben.
Eine Pflegekraft soll Patienten bestohlen haben. (Symbolbild: imago images/photothek)

Dessau/Wittenberg/MZ. - Die 5. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau hat die Berufung einer Frau aus Wittenberg als unbegründet verworfen.