Angeln mit Hindernissen Angeln mit Hindernissen: Kein Zufahrtsrecht mehr für Hobby-Fischer zur Elbe

Wittenberg - Angler, die an der Elbe gerne ihre Ruten auspacken, schlagen Alarm: „Es gibt seit der letzten Änderung des FFOG kein Zufahrtsrecht mehr für Hobby-Fischer zur Elbe.“ Das schreibt Marcel Krüger in einer Mail an die MZ. Beim FFOG handelt es sich um das Feld- und Forstordnungsgesetz. Es würden, heißt es in der Information von Krüger zudem, zwar weiterhin fleißig Elbkarten zur Erlaubnis der Befischung der Elbe verkauft, aber genauso fleißig fahre die Wasserschutzpolizei nun ihre Runden und kassiere 80 Euro pro Fahrzeug ab.
Bis zum letzten Jahr, so Krüger, habe eine Gesetzeslücke existiert, „aber ab diesem Jahr steht ein kleiner Satz mit großer Auswirkung auf der Elbkarte“. Der laute, die Elbkarte erlaube nicht das Befahren der Elbwiesen. Somit sei, sagt Krüger, diese Karte eigentlich sinnlos. Er fügt hinzu: Private Versuche, den Anglerverband Sachsen-Anhalt um Klärung der Situation zu bitten, hätten nichts gebracht. Ebenso direkte Anschreiben an Agrargenossenschaften, die als Pächter der Flächen fungieren.
Nun im Landeswaldgesetz
Das Thema erweist sich, wie Recherchen der MZ zeigen, als reichlich kompliziert. Wittenbergs Kreisverwaltung etwa erklärt, dass es zwar richtig sei, dass es das FFOG nicht mehr gibt - allerdings sei der identische Text nun im Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt zu finden: „Da hat sich nichts verändert“, so Sprecherin Angelika Vorig. Gekennzeichnete öffentliche Wege dürfen die Angler weiter nutzen, „andere nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzungsberechtigten der Elbwiesen“, meist eben Agrargenossenschaften.
Das bestätigt Bernd Manneck vom Landesanglerverband. Er weist allerdings darauf hin, dass jener, der die Karten verkauft, sich auch darum kümmern sollte, dass die Angler zu ihren Angelplätzen an der Elbe gelangen können, sprich: „Der Fischereiaus-übungsberechtigte trifft Vereinbarungen mit der Gemeinde oder der Agrargenossenschaft.“ Das gehöre, fügt Manneck hinzu, der Fairness halber einfach dazu.
Jörg Flemmig, der „Fischereiausübungsberechtigte“ in der Region, ist zwiegespalten. Er räumt ein, dass „da ein Riesenproblem“ existiert, sagt aber auch: „Jeder ist für sich selbst verantwortlich.“ Mit einigen Agrargenossenschaften im Kreis, so der Fischer aus Priesitz, klappen solche Vereinbarungen recht gut, mit anderen weniger. Hintergrund seien nicht zuletzt Schäden, die von Anglern bisweilen angerichtet würden. Er empfiehlt, dass die Angler dorthin gehen, wo sie erwünscht sind. Zum Thema Abkassieren lauten seine Erfahrungen, dass das in der Regel nur erfolge, wenn tatsächlich Schäden entstanden.
Mit viel Gepäck
Um Verständnis für die Angler wirbt unterdessen auch der Bergwitzer Carsten Rödiger. Er sei früher oft bei Seegrehna zur Elbe gefahren, um Zander, Wels oder Hecht an den Haken zu bekommen. In letzter Zeit hingegen seltener, eben wegen der Schwierigkeiten mit der Anfahrt. „Jahrelang ging das ohne Probleme, jetzt gibt es sie.“ Dass im Zurücklegen weiter Wege zu Fuß nicht die Lösung bestehen könne, betont er mit Verweis auf das Equipment: „Angler schleppen ordentlich was mit: Kescher, Rutentasche, Stuhl, Futter-Eimer.“
Dass die richtigen Probleme für Elbe-Angler womöglich erst bevorstehen, hat mit einer Initiative namens „Natura 2000“ zu tun, einem EU-weiten Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. „Wir sind“, sagt Gero Weinhardt vom Landesanglerverband, „in Verhandlungen schon seit 2014.“ Er fügt hinzu: „Wir versuchen, darauf einzuwirken, dass die Verordnung vernünftig ausfällt.“ Befürchtet werden allerdings „extrem einschränkende Verordnungen“. Die Aufregung in manchen Vereinen vor Ort sei beträchtlich. (mz)