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Schandfleck Weißenfels und Burgenlandkreis sehen keine Gefahr durch Schuttabfälle in der Neustadt

Von Andreas Richter 25.08.2021, 13:02
Ein Schandfleck in der Neustadt: die Schuttberge an der Tagewerbener Straße.
Ein Schandfleck in der Neustadt: die Schuttberge an der Tagewerbener Straße. (Foto: Andreas Richter)

Weissenfels/MZ - Eine Beräumung der Bautrümmer neben dem Betriebsgelände der Drakena GmbH in der Weißenfelser Neustadt ist derzeit nicht in Sicht. Das ist das Ergebnis einer MZ-Nachfrage bei der Stadt Weißenfels und beim Burgenlandkreis.

Die Stadt Weißenfels hatte die einsturzgefährdeten ehemaligen Produktionshallen an der Tagewerbener Straße bereits im Jahr 2017 abreißen lassen. Schädliche Abfälle seien abtransportiert worden, heißt es. Die restlichen Abfälle - vor allem Bauschutt, Holz, Metall und Dachpappe - liegen seitdem auf dem eingezäunten Grundstück.

Eigentümer wohnt laut Landkreis in Irland

Dabei handelte es sich seinerzeit auf dem Privatgrundstück um eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr, die Kosten in einem fünfstelligen Bereich verursacht haben soll. Die alten Produktionshallen der früheren Ketten- und Nagelwerke waren nach der Wende von der Treuhand an einen im Ausland ansässigen privaten Eigentümer verkauft worden.

Nach dem Abriss der Gebäude hatte das Umweltamt des Burgenlandkreises vergeblich versucht, den Grundstückseigentümer zur Beräumung und Entsorgung der Abfälle zu bewegen. Der damalige Eigentümer sei erstmals Anfang August 2017 angeschrieben worden, so der Landkreis. Dieser habe jedoch ebenso wenig reagiert, wie ein neuer Eigentümer, der aktuell im Grundbuch eingetragen ist. Der neue Eigentümer wohnt laut Landkreis in Irland und sei im August 2019 angeschrieben worden. Die Behörden haben also offenbar kaum eine Chance. „Es ist bei derartigen Fallkonstellationen nahezu unmöglich, hoheitliche Anordnungen mit Hilfe von Zwangsmitteln durchzusetzen“, heißt es in einer Stellungnahme des Umweltamtes.

„Ärgernis“ und „optischer Missstand“

Die Stadt Weißenfels hat den Zustand auf MZ-Anfrage als „Ärgernis“ und „optischen Missstand“ bezeichnet. Das reiche jedoch nicht aus, um als Kommune aktiv zu werden. Es sei keine unmittelbare Gefahr im Verzug. Deshalb gebe es seitens der Stadt derzeit keine Pläne für weitere Maßnahmen auf dem betreffenden Gelände.

Die Kommune wird darin vom Landkreis bestärkt. „Von den lagernden Abfällen gehen keine unmittelbaren Gefahren für Wasser, Boden oder Luft aus“, heißt es auf MZ-Anfrage. Eine Beurteilung der Lage habe deshalb dazu geführt, dass die Abfälle an Ort und Stelle bleiben können.