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Weißenfels Weißenfels: Ein Fallmesser als Waffe im Nachtschrank

Von HEIKE RIEDEL 22.12.2010, 18:28

WEISSENFELS/MZ. - Verurteilt wurde Uwe S. jetzt am Amtsgericht Weißenfels wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Es brachte dem Hohenmölsener im Zusammenhang mit einer bereits zuvor verurteilten Straftat einen Monat zusätzliche Gefängnisstrafe ein, für die ihm eine dreijährige Bewährungszeit gegeben wurde. Als Einzelstrafe entschied das Gericht auf 90 Tagessätze a 30 Euro.

"Ich bin kuriert und habe meine Sammelleidenschaft abgelegt", sagte S. nach der Verkündung des Urteils. Für den 53-Jährigen war es laut der Verteidigung nur Freude am Besitz, die ihn dazu gebracht hatte, acht Patronen verschiedenen Kalibers zu Hause in der Schrankwand aufzubewahren.

Die älteste stamme noch von einem Schießplatz der Gesellschaft für Sport und Technik (GST), die anderen hätten ihm Bekannte gegeben oder habe er auf dem Trödelmarkt erstanden - ohne besondere Absichten. Das Fallmesser, das bei einer Hausdurchsuchung in seinem Nachtschrank gefunden wurde, habe er 1999 oder 2000 legal in einem Weißenfelser Geschäft erworben und Freude an seinem Besitz gehabt, wie ja auch schon einmal an einem Bajonett der Schweizer Garde.

Beides hätte er aber nicht mehr besitzen dürfen nach dem Inkrafttreten des neu gefassten Waffengesetztes am 1. April 2003 und dessen weiteren Änderungen, die es in Folge von Amokläufen gab. Es verbietet bestimmte Waffen, Munition und Geschosse, die besonders gefährlich sind und häufig zur Begehung von Straftaten verwendet werden, so eben auch Fallmesser, Springmesser, Faustmesser und -dolche, Butterflymesser, Wurfsterne und Pump-Guns.

Dass S. davon nichts gewusst habe, ließ der Staatsanwalt nicht als Begründung der Verteidigung für eine Einstellung des Verfahrens gelten. Er plädierte für eine Verurteilung, weil der Angeklagte über längere Zeit im Besitz der verbotenen Munition und Waffe war. Sechs der acht Patronen hatten sich noch als voll funktionsfähig erwiesen. Zugunsten von S. wertete der Staatsanwalt, dass dieser geständig war und es nicht schwer falle, scharfe Munition zu erwerben. Sowohl Verteidigung als auch Anklage zeigten sich mit dem Urteilsspruch des Gerichts einverstanden und verzichteten auf weitere Rechtsmittel.

Der Angeklagte war 2009 in einer sich für ihn als Notwehr darstellenden Situation erstmals straffällig geworden und für Körperverletzung mit Todesfolge und schwerer Körperverletzung zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe mit dreijähriger Bewährungszeit und Bewährungsauflagen verurteilt worden.