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Totes Baby in Weißenfels Totes Baby in Weißenfels: Das sagt der Staatsanwalt zum zweiten Massen-Gentest

Von Tatina Trakis 19.12.2017, 07:00
Gesine Kerwien vom Polizeirevier des Burgenlandkreises in Weißenfels zeigt die Materialien, mit denen die Speichelproben genommen werden.
Gesine Kerwien vom Polizeirevier des Burgenlandkreises in Weißenfels zeigt die Materialien, mit denen die Speichelproben genommen werden. Peter Lisker

Weißenfels - Noch immer beschäftigt Weißenfels ein Fall, der nur schwer zu begreifen ist. Im vergangenen Frühjahr wurde in einem Gartengrundstück in der Saalestadt eine Babyleiche entdeckt. Auf dem Kinderfriedhof in Weißenfels liegt das tot aufgefundene Baby inzwischen begraben. Hier soll es eine würdige Ruhestätte haben dürfen. Bis heute ist ungewiss, wer das Kind aus dem Leben gerissen hat. Denn: Es war Totschlag, das hat die Obduktion der Rechtsmediziner ergeben.

Baby in Weißenfels getötet: Erster DNA-Massentest führte nicht zur Täterin

Im Sommer dieses Jahres fand deshalb ein DNA-Massentest statt. 200 Weißenfelserinnen reichten ihre Speichelprobe ein. Nur eine der aufgerufenen Frauen wollte an dem Test nicht teilnehmen.

Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Neufang bestätigt: „Alle Proben sind inzwischen ausgewertet.“ Es konnte keine Übereinstimmung festgestellt werden. „Auch diejenige, die nicht an dem Test teilgenommen hat, konnte als Täterin ausgeschlossen werden,“ sagt der Oberstaatsanwalt. Somit stehen die Ermittler weiterhin vor einem großen Rätsel. Es eröffnet sich die Frage: Soll es einen zweiten DNA-Massentest geben?

Dass die Mutter des Babys die Täterin ist, davon gehen die Ermittler noch immer aus. Denn an der Leiche befanden sich ausschließlich DNA-Spuren, die von der Mutter des toten Babys stammen.

Baby in Weißenfels getötet: Wie viele Frauen noch einmal zum Speicheltest aufgerufen werden könnten

Für einen zweiten Test müsse aber erst ein neuer Personenkreis festgelegt werden, so Neufang. Im vergangenen Sommer wurden nur Frauen, die in einem bestimmten Umkreis zum Tatort gemeldet waren, zu dem Test eingeladen. Zudem waren alle aufgerufenen Frauen im Alter zwischen 18 und 23 Jahren, da die Ermittler davon ausgehen, dass es sich um eine junge Mutter handelt.

Für einen erneuten Test könnte nun der Radius um den Tatort erweitert oder die Altersspanne ausgeweitet werden, um so einen größeren Personenkreis einzubeziehen. Dann würden wohl noch einmal 500 bis 600 weitere Frauen zur Abgabe einer Speichelprobe aufgerufen werden, so Neufang im November.

Baby in Weißenfels getötet: Polizei geht davon aus, dass die Mutter aus der Nähe des Tatorts stammt

Bereits bei dem ersten DNA-Test im Sommer, warfen Nutzer sozialer Medien die Frage auf, ob die gesuchte Mutter überhaupt aus Weißenfels stamme. Neufang erklärt, dass der Tatort und der Ort, an dem die Babyleiche gefunden worden war, sehr nah beieinander lägen. Daher gehe die Polizei davon aus, dass die Mutter aus dem Näheren Umfeld des Tatorts stamme.

Ob ein neuer DNA-Massentest in Angriff genommen wird, wisse man derzeit allerdings noch nicht, sagt Neufang. Es müsse erörtert werden, ob ein solcher Schritt überhaupt Sinn ergebe. Zuerst müsse man sich noch einmal mit den bisherigen Ermittlungsergebnissen befassen und abwägen, welche weiteren Schritte sinnvoll seien.

Baby in Weißenfels getötet: Für Gen-Massentests braucht es richterlichen Beschluss

Entscheiden sich die Ermittler dafür, einen zweiten DNA-Test durchzuführen, dann geht das nicht ohne einen richterlichen Beschluss. Dafür muss ein Richter darüber entscheiden, ob die Begründung der Ermittler für die Durchführung eines solchen Gen-Massentests ausreicht.

„Aus meiner persönlichen Berufserfahrung kann ich sagen, dass solche Anträge meistens nicht abgelehnt werden,“ sagt Neufang. Das hänge auch damit zusammen, dass Ermittler nur in seltenen Fällen zu Maßnahmen wie einem Gen-Massentest greifen. Nur bei schwersten Straftaten komme ein solcher Test zum Einsatz, so Neufang.

Bei einem DNA-Massentest kann im Übrigen niemand zur Abgabe einer Speichelprobe gezwungen werden, sondern sie kann nur freiwillig erfolgen. (mz)