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Richter greifen durch Richter greifen durch: Gericht verurteilt Pöbler wegen Polizistenbeleidigung

Von Jan Iven 12.12.2017, 09:07

Weißenfels - Er sei inzwischen einiges gewohnt, berichtete der Polizist am Amtsgericht Weißenfels. Beleidigungen wie „Assi“, „Wichser“ und „Fotze“ gehörten mittlerweile fast schon zum Alltag eines Beamten. „Vor allem, wenn die Beschimpfungen nicht mehr aufhören, geht einem das schon an die Nieren“, so der Ordnungshüter, der jüngst als Zeuge in einem Prozess am Amtsgericht wegen Sachbeschädigung und Beleidigung aussagte.

Da solche Vorkommnisse an der Tagesordnung sind, fordert auch die Gewerkschaft der Polizei immer wieder einen besseren Schutz der Beamten durch den Staat. „Die Polizisten werden im Regen stehengelassen. Die meisten Verfahren wegen Beleidigungen werden eingestellt“, sagte Uwe Petermann, Landesvorsitzender der Polizeigewerkschaft Sachsen-Anhalt. „Viele Beamte bringen die Vorfälle daher gar nicht mehr zur Anzeige.“

In Deutschland kein eigener Straftatbestand Beamtenbeleidigung

Zumindest am Amtsgericht Weißenfels wird immer wieder wegen Beleidigungen von Polizisten verhandelt. Zwar gibt es in Deutschland keinen eigenen Straftatbestand Beamtenbeleidigung. Dennoch sind auch Polizisten wie jeder andere Bürger durch das Strafgesetzbuch vor Beleidigungen geschützt.

Im dem jüngst vor dem Amtsgericht Weißenfels verhandelten Fall hatte ein Polizist gemeinsam mit einer Kollegin einen 32-Jährigen an der Merseburger Straße erwischt, der mit einer Spraydose rechtsradikale Symbole an einer Hauswand an der Lessingstraße anbrachte. Als er von den Beamten angesprochen wurde, belegte er die beiden mit einer derart aggressiven Schimpftirade, dass sie ihn schließlich Handfesseln anlegen mussten. Doch selbst dann wütete er noch weiter.

Massive Beleidigungen mit sexuellem Bezug

Die Richterin am Amtsgericht Weißenfels verurteilte ihn wegen massiven Beleidigungen mit sexuellem Bezug zu einer Geldstrafe von 700 Euro. Betont wurden im Urteil ausdrücklich die erheblichen Belastungen für die Beamten. Für die Sachbeschädigung kamen noch einmal 400 Euro obendrauf.

Gewerkschafter Petermann begrüßte das Urteil. „Aus unserer Sicht sind solche Verurteilungen leider noch die Ausnahme“, sagte er. Gerade von Staatsanwälten und Richtern würde er sich mehr Konsequenz bei der Strafverfolgung sowie bei den Urteilen wünschen. Bei Strafverfahren bräuchten Polizeibeamten auch einen besseren Rechtsschutz durch die Länder, um die Prozessrisiken nicht allein zu tragen. Die Gesetze und Strafen sind aus Sicht des Gewerkschafters ausreichend.

Zahl der Beleidigungen gegen Polizeibeamten nicht gesondert in der Kriminalstatistik erfasst

Grundsätzlich bestätigt auch die Sprecherin vom Polizeirevier Burgenlandkreis, Gesine Kerwin, eine Vielzahl von Beschimpfungen. „Allerdings wird die Zahl der Beleidigungen gegen Polizeibeamten nicht gesondert in der Kriminalstatistik erfasst“, so die Sprecherin. Zahlen gibt es hingegen für den Widerstand gegen Polizeibeamte im Burgenlandkreis. Laut der Statistik kam es 2014 zu 44 erfassten Fällen, 2015 waren es 32 Fälle und 2016 noch 39 Fälle. Dabei lag die Aufklärungsquote zwischen 97,7 und 100 Prozent.

In einem weiteren Verfahren vor dem Amtsgericht Weißenfels wurde ein Mann zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt, der zwei Beamte in Hohenmölsen beleidigt hatte. Zuvor hatte er in einem Wohngebiet einen Schuss abgegeben. Als die herbeigerufenen Polizisten den Mann entwaffneten und zu Boden rangen, wurden sie von ihm massiv beschimpft. Wie sich herausstellte, handelte es sich bei der Waffe um eine Schreckschusspistole.

Noch vor Gericht entschuldigte sich der Mann bei den Polizisten und bot ihnen zudem eine Entschädigung von 100 Euro an. Die Polizisten antworteten nur, dass sie die Entschuldigung „zur Kenntnis“ nehmen. Geld dürfen die Beamten nicht annehmen.

Auf die Frage der Richterin sagte eine Beamtin, dass sie die Beleidigungen inzwischen kalt lassen würden. Denn im Dienst hätte sie schon zu viel erlebt. (mz)