Rauchmelder Rauchmelder: Warum gelten für Pflegeheime und Krankenhäuser noch Ausnahmen?
Weißenfels - Rauchmelder können Leben retten. Das hat eine Seniorin in Markröhlitz in diesem Jahr bereits erlebt. Der Wände durchdringende Piepton des kleinen runden Dings an der Decke ihres Schlafraums hat die Verwandtschaft aufmerksam gemacht, dass in ihrem Wohnbereich etwas nicht stimmt.
Die Hilfe der Angehörigen und Feuerwehr kam dank diesem Ton rechtzeitig, berichtet Steve Homberg, Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr von Weißenfels. Auch beim jüngsten Brand in einer leerstehenden Wohnung der Wohnungsbau Wohnungsverwaltung Weißenfels (WVW) in der Otto-Schlag-Straße hat der Rauchmelder Schlimmeres in dem Haus verhindert.
Brandmelder sind trotzdem nicht bei jedermann beliebt. Darauf hat der Gesetzgeber aber keine Rücksicht genommen. Seit Anfang des Jahres besteht in Sachsen-Anhalt die Pflicht, dass in jeder Wohnung und jedem Eigenheim Rauchmelder installiert sein müssen. In allen Schlafräumen, Kinderzimmern sowie im Flur oder Treppenhaus als Fluchtweg. Die MZ hat bei der Feuerwehr Weißenfels, bei Mietern, Eigenheimbesitzern und Vermietern erkundet, was das gebracht hat.
Haben die Mieter alle Rauchmelder in ihren Wohnungen?
Die MZ hat bei ihrer Umfrage unter etwa 15 Bürgern in Weißenfels und Lützen keinen Mieter getroffen, dessen Vermieter seiner Pflicht zur Installation der Warnmelder noch nicht nachgekommen ist. Und wie Elke Opitz sind die meisten auch froh darüber, dass sie so ein kleines Gerät etwas schützt. „Das ist die beste Sache der Welt“, das habe sie schon erkannt, als sie noch im Eigenheim wohnte. Nur abfallen dürfe es eben auch nicht, wie es einer Bad Dürrenberger Mieterin der Leuwo passiert ist.
Katrin Trabs hätte sich nie selbst so ein Gerät in der Wohnung installiert. Zu häufig habe sie von Bekannten schön gehört, dass die Geräte piepen, auch wenn es nirgends Rauch gibt. Sie selbst hat das allerdings noch nicht erlebt.
Und wie steht es in Eigenheimen mit Rauchmeldern?
Eigenheimbesitzer nehmen sich mehr Freiheiten, meint eine junge Lützenerin, die ihren Namen zum Schutz ihrer Freunde nicht nennen will. Denn von denen haben etliche, die in eigenen Häusern wohnen, ihre Pflicht nicht erfüllt. Sie selbst ist Mieterin und duldet den Rauchmelder. Doch kennt sie Nachbarn, die ihre auch abnehmen. Sehr fahrlässig findet Günther Seelig so ein Verhalten. Er hat sein Eigenheim schon mit den Geräten ausgestattet, bevor dies 2016 zur Pflicht wurde. Die drei mal 13 Euro für die Rauchmelder ist ihm der eigene Schutz, der seiner Familie und bei ihm schlafenden Besucher wert, sagt er.
Was halten die Vermieter von den Geräten?
Rauchmelder sind Gesetz und sehr nützlich, da gibt es keine Diskussionen, stellt Kathleen Schechowiak, Geschäftsführerin der WVW klar. Im Südring habe im Januar 2016 ein Rauchmelder Nachbarn zu Hilfe gerufen, als dort eine Kerze einen Brand ausgelöst hatte. Der Schaden blieb minimal, weil schnell reagiert wurde. Von 2013 bis Ende 2015 wurden in allen rund 3 500 Wohnungen des Unternehmens pro Wohnung drei bis vier Rauchmelder installiert, insgesamt 13 000. Außer Küche und Bad seien alle Räume ausgestattet worden. Bei 25 Mietern hat die WVW den Einbau erklagen müssen. Der Wartungsvertrag mit einer Firma läuft zehn Jahre, so lange, wie gute Batterien in den Geräten halten sollten. Er sieht jährlich Kontrollen vor, die elektronisch erfolgen und auch feststellen, wenn der Melder nicht mehr an seinem Platz ist.
Welche Auswirkungen haben die Rauchmelder auf die Einsätze der Feuerwehr?
Die Freiwillige Feuerwehr Weißenfels hat 2016 bereits rund 300 Einsätze absolviert, wobei 146 Bränden galten. In 55 Fällen waren Brandmeldeanlagen Auslöser des Einsatzes, mehr als zehn Mal davon Rauchmelder in Wohnungen, schätzt Homberg. Die Zahl sei im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen, aber auch die Zahl der Fehlalarme, die jetzt bei 24 liegt. „Wir werden eher alarmiert und haben viel größere Chancen, noch Leben zu retten“, spricht sich Steve Homberg trotzdem für die Rauchmelder aus. Es sollte sich auch niemand scheuen, die Feuerwehr zu rufen, wenn sich kein Kontakt zu dem Bewohner der Wohnung herstellen lässt, in der der Piepton die Gefahr einer Rauchgasvergiftung anzeigt. „Dafür sind die Geräte ja da“, sagt er. Auch wenn er sich als Fehlalarm entpuppt, müsse der Einsatz dann nicht bezahlt werden.
Was ist zu tun, wenn jemand keinen Rauchmelder hat?
Mieter, die noch keinen Rauchmelder haben, sollten sich umgehend an ihre Vermieter wenden. Die sind nach Bauordnungsgesetz sowohl für den Einbau als auch die Betriebsbereitschaft zuständig, erklärt Homberg. Wen es nicht überzeuge, dass durch eine rechtzeitige Warnung im Brandfall er selbst oder seine Lieben gerettet werden können, dem könnte im Fall der Fälle der Staatsanwalt einmal nicht nur Fahrlässigkeit, sondern sogar Vorsatz vorwerfen. Zudem könnte die Versicherung nicht zahlen. Wenn auffällt, das der Rauchmelder fehlt, droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Homberg empfiehlt Eigenheimbesitzer, sich über vernetzte Rauchmeldeanlagen zu informieren - zum Beispiel bei der Feuerwehr.
Warum gelten für Pflegeheime und Krankenhäuser noch Ausnahmen?
Größtenteils haben solche Einrichtungen wie auch viele Betriebe, die sich schützen wollen, bereits verbundene Anlagen, die direkt bei der Feuerwehr auflaufen. Aber für bestimmte Gebäude gelten noch Ausnahmeregelungen, die eine schrittweise Nachrüstung einräumen, damit das wirtschaftlich zu stemmen ist.
In Richtung Unternehmen sagt Homberg auch, dass es mit dem Einbau der Anlagen nicht getan ist, sondern eine regelmäßige Wartung gewährleistet werden muss. Dadurch könnten auch Fehlalarme in Grenzen gehalten werden. Unternehmen werden für diese zur Kasse gebeten, wenn ihre Anlagen zu alt oder nicht gewartet sind. (mz)