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Kreis erstattet Fahrtkosten für Schulbus Kreis erstattet Fahrtkosten für Schulbus: Welche wichtige Frist dabei zu beachten ist

28.08.2020, 09:00
Eltern im Burgenlandkreis können sich Fahrtkosten für die Schülerbeförderung für das zurückliegende Schuljahr erstattet lassen.
Eltern im Burgenlandkreis können sich Fahrtkosten für die Schülerbeförderung für das zurückliegende Schuljahr erstattet lassen. ZB

Weissenfels - Wollen Eltern oder Schüler aus dem Burgenlandkreis ihre Fahrtkosten für die Schülerbeförderung für das zurückliegende Schuljahr erstattet bekommen, müssen die Anträge für Fahrten vom Wohnort zur Schule und umgekehrt mit beigefügten Nachweisen beim Amt für Bildung, Kultur und Sport des Burgenlandkreises eingereicht werden. Und zwar bis spätestens 30. September. Darauf weist die Kreisverwaltung in einer Mitteilung hin.

Kostenerstattung für Schulbustransport: Das gibt es zu beachten

„Später eingehende Anträge für das zurückliegende Schuljahr können nicht mehr anerkannt werden“, heißt es weiter. Fahrtkostenrückerstattungen können auch für Schüler der elften und zwölften Klassen der Gymnasien sowie für Schüler der Berufsbildenden Schulen im Burgenlandkreis beantragt werden. Die Formulare für die Fahrkostenrückerstattung können auf der Internetseite des Landkreises abgerufen werden.

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Schulverwaltung und Schülerbeförderung des Amtes für Bildung, Kultur und Sport zur Verfügung. Sie sind per Post erreichbar unter der Anschrift Amt für Bildung, Kultur und Sport des Burgenlandkreises, Schönburger Straße 41 (Dienststelle: Neidschützer Straße 1), 06618 Naumburg.

››Kontakt: Katja Wachtel, Telefon: 03445/732151, E-Mail: [email protected] sowie Marin Artopée Telefon: 03445/732152, E-Mail: [email protected] Im Internet unter www.burgenlandkreis.de(mz/ag)