Mädchen mit Lieferwagen entführt Kindesentführung Leipzig: Kinderfänger aus Weißenfels legt Geständnis ab

Leipzig - Durch diese Tür muss er kommen, der berüchtigte Kinderfänger von Leipzig. Ein Dutzend Kameras sind am Dienstag ausgerichtet, um ein Bild vom Peiniger einer Zwölfjährigen zu erhaschen. Dann ist es soweit: Zwei kräftige Justizbeamte führen den mutmaßlichen Täter in Handschellen in den Saal des Landgerichts Leipzig.
Prozess am Landgericht Leipzig gegen Kinderfänger aus Weißenfels
Ein schmächtiger Mann, die Kapuze seiner gesteppten Jacke über den Kopf gezogen, hält sich zitternd einen aufgeklappten Aktenordner vor das Gesicht und stolpert unsicher in Richtung Anklagebank. Frank L., der aus Weißenfels (Burgenlandkreis) stammt, will unerkannt bleiben.
Das Drama, um das es in der Verhandlung geht, lief am 7. Juni ab. Ein Mädchen aus dem Leipziger Westen wollte nach der Schule nach Hause. Dort kam die Zwölfjährige nicht an. Stattdessen ist sie offenbar einem Kidnapper und Kinderschänder in die Hände gefallen.
Erster Beleg war ein Notruf, abgesetzt vom Mobiltelefon der Schülerin. Bis zu 600 Polizisten schwärmten zur Suche aus. In der Nähe von Lützen gelang es einem Sondereinsatzkommando dann, das Opfer zu befreien.
Opferanwältin Tust: 12-Jährige leidet noch immer unter den Folgen von Entführung und Vergewaltigung
Bis heute leidet das Mädchen unter den Folgen von Entführung und Vergewaltigung. Das ist zugleich ein Ausgangspunkt für den Antrag, den Opfer-Anwältin Ina Alexandra Tust gleich zu Beginn stellt.
Darin verlangt die Juristin, die als Vertreterin der Nebenklage auftritt, den Ausschluss der Öffentlichkeit. Ihre größte Sorge: Wenn Einzelheiten des Martyriums zum Thema einer medialen Debatte würden, dann könne das dem Kind schaden.
Prozess gegen Kinderfänger aus Weißenfels unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Das Gericht, zwei Richterinnen und zwei Schöffen, zieht sich zur Beratung zurück. Schon nach Minuten steht fest: Das Gericht stimmt dem Antrag zu. Staatsanwaltschaft und Verteidigung erheben keine Einwände.
Alles Weitere, auch das Verlesen der Anklage, findet also hinter verschlossenen Türen statt. Bis zum 6. Dezember, dem Tag der voraussichtlichen Urteilsverkündung, sind inklusive des Auftakts nur drei Prozesstage vorgesehen. Der Grund: eine offenkundig erdrückende Beweislage.
Später erläutert Anwältin Tust der MZ am Rande der Verhandlung das Vorgehen der Nebenklage: „Meine größte Aufgabe ist es, die Persönlichkeitsrechte des Opfers zu schützen.“
Es müsse alles getan werden, um die Rückkehr des Mädchens in ein normales Leben zu sichern. Niemand solle das Kind später einmal mit diesem schlimmen Erlebnis in Verbindung bringen können. „Selbst die Höhe des Strafmaßes ist da für mich zweitrangig“, sagt Tust.
Prozess gegen mutmaßlichen Kinderschänder: Angeklagter legt umfassendes Geständnis ab
Gegenüber der MZ bestätigt die Nebenklage, dass der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt habe. Während der Vernehmungen seit seiner Festnahme auf frischer Tat hatte der 36-Jährige wohl nur teilweise die Vorwürfe schweren sexuellen Missbrauchs eingeräumt.
Die Verteidigung will sich auf Anfrage dazu nicht äußern. Dem mutmaßlichen Kinderfänger droht langer Freiheitsentzug. Das Gericht geht nach eigenen Angaben von einem Strafrahmen zwischen drei und 15 Jahren aus. (mz)