Hundebiss mit Folgen Hundebiss mit Folgen: Weißenfelserin kämpft seit Jahren um ihr Recht

Weißenfels - Seit zehn Jahren kämpft Angelika Graf um ihr Recht. Es geht um einen finanziellen Schadensausgleich für die Folgen eines Hundebisses. Bislang erfolglos.
Damals ist sie mit ihrem Hund am Kämmereihölzchen in Weißenfels spazieren. Plötzlich kommen zwei Hunde auf sie zu und greifen ihren angeleinten Vierbeiner an. Der Besitzer habe tatenlos zugesehen, erzählt sie. „Es ließ ihn eiskalt“, so die Frau. Es kommt zum Gerangel zwischen ihr und den Tieren. „Die Hunde ließen nicht ab und ich versuchte, meinen Hund dann aus der Situation herauszubekommen“, erzählt die Frau weiter.
Sie wird dabei gebissen, muss sich ärztlich behandeln lassen und ist bis heute körperlich eingeschränkt. Angelika Graf macht den Hunde-Halter ausfindig. Das gelingt ihr durch die Hilfe eines Bekannten. Sie zeigt ihn an. Zu dieser Zeit ist sie noch in dem Glauben, dass ihr Recht widerfahren wird.
„Noch heute warte ich auf mein Schmerzensgeld“
Denn, wie sie erfährt, hat der Halter eine Versicherung für seinen Hund bei der Ösa und dort meldet sie den Vorfall auch. Dann bekommt die Weißenfelserin ein Schreiben von dem Unternehmen. Darin steht geschrieben, dass der Halter selbst den Schaden, den sein Tier verursacht hat, melden müsse und es so lange nicht zur Bearbeitung kommt, bis das geschehen sei. Das geschieht aber nie. „Noch heute warte ich auf mein Schmerzensgeld“, sagt sie. Der Mann zieht inzwischen nach Leipzig.
Weiterhin passiert nichts. Dabei gibt es sogar ein gerichtliches Urteil. Der Mann muss eigentlich etwas mehr als 4.000 Euro an die Angelika Graf zahlen. Aber sein Einkommen liegt unter der Bemessungsgrenze, er kann nicht zahlen.
Auf eigene Kosten lässt sie immer wieder dessen Gehalt prüfen, um festzustellen, ob er gepfändet werden kann. Es kommen in den Jahren dadurch mehrere tausend Euro zusammen, die sie aus der eigenen Tasche zahlt.
Hundehalter soll Schaden nicht bei der Ösa gemeldet haben
Nun hofft Angelika Graf, dass sie vielleicht doch noch einen finanziellen Schadensausgleich bekommt und wendet sich daher hilfesuchend an die MZ. „Von der Ösa bin ich schwer enttäuscht, dass sie mich so im Stich gelassen hat. Hauptsache die Beiträge werden immer bezahlt, wenn es aber ums Bezahlen geht, da werden Probleme gemacht“, beklagt die Frau.
Die Antwort auf die MZ-Nachfrage bei der Ösa ist ernüchternd. „Ein Haftpflichtschaden aus einer privaten Haftpflicht oder Hundehalterhaftpflicht muss immer vom Besitzer dieser Versicherung, also dem Schadenverursacher selbst gemeldet werden.
Ein automatischer Zugriff auf die Police des Versicherten ist nicht statthaft. Damit soll auch verhindert werden, dass jemand zu Unrecht als Schadenverursacher bezichtigt wird. “, sagt Ösa-Pressesprecherin Ute Semkat. Daher habe die Ösa auch nicht allein auf Aussage von Angelika Graf hin tätig werden können.
Der von ihr genannte Hundehalter habe den Schaden jedoch nie gemeldet. Daher sei keine Leistung möglich. „Die ÖSA konnte in dieser Angelegenheit leider weiter nichts tun und hat den Fall abgeschlossen. Wir bedauern, dass Frau Graf dies nicht bewusstgeworden ist. Der vermutliche Schadenverursacher ist auch seit 2010 nicht mehr bei der Ösa versichert. Frau Graf hätte mit Hilfe eines Anwaltes ihre Forderung direkt beidem Mann geltend machen müssen“, so Ute Semkat. (mz)