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Änderung des Schulgesetzes Verfehlen Grundschulen in Rippach und Großgörschen bald Mindestklassengröße?

Eine geplante Änderung des Schulgesetzes sieht vor, dass erste Klassen künftig mindestens 20 Schüler haben. Was das für die Grundschulen in der Einheitsgemeinde Lützen bedeutet.

Von Martin Schumann 09.09.2024, 13:14
Die Grundschule Rippach könnte nach der geplanten Änderung des Schulgesetzes nicht mehr die Mindestklassengröße erreichen.
Die Grundschule Rippach könnte nach der geplanten Änderung des Schulgesetzes nicht mehr die Mindestklassengröße erreichen. Foto: Schumann

Lützen. - Eine geplante Änderung des Schulgesetzes in Sachsen-Anhalt könnte auch Auswirkungen auf die Grundschulen im Gebiet der Einheitsgemeinde Lützen haben. Der erste Entwurf der Änderung sehe vor, die Stärke der ersten Klassen künftig von 15 auf 20 Kinder zu erhöhen, erläuterte die damit betraute Verwaltungsmitarbeiterin Katrin Mank den Mitgliedern des Sozial-, Kultur-, Bildungs-, Sport- und Tourismusausschusses.