Trotz Zweifeln an der Meldeadresse Goblirsch bleibt im Stadtrat
Lützener Stadtrat stimmt für Gültigkeit der Wahl. Einspruch der Fraktion Bürgerliste wird nicht berücksichtigt. Welche Argumente genannt werden und welche Fragen dennoch offen bleiben.
29.08.2024, 18:05
Lützen - „Die Einwendungen gegen die Stadtratswahl vom 9. Juni 2024 sind zulässig, aber nicht begründet. Die Wahl ist gültig.“ Diesen Beschluss fasste der Lützener Stadtrat am Dienstag mit einer Mehrheit von zwölf Ja-Stimmen. Vier Räte stimmten dagegen, drei enthielten sich. Der Abstimmung, die auf Antrag der Bürgerliste (BL) namentlich durchgeführt wurde, ging eine lebhafte Diskussion voraus.