Freundin um 10.000 Euro erleichtert Freundin um 10.000 Euro erleichtert: 37-Jährige wegen Betrugs angeklagt

Weissenfels - Für die Staatsanwältin kommt nur eine Freiheitsstrafe für die Angeklagte in Betracht. „Die Frage ist: Wie hoch und ob mit oder ohne Bewährung“, sagt sie in ihrem Plädoyer. „Sie werden es uns ja jetzt sagen“, ruft der Verteidiger mit einer Prise Ironie dazwischen. „Ich bitte darum, dass der Verteidiger mich nicht unterbricht“, sagt die Staatsanwältin aufgebracht zur Richterin. Die Emotionen kochen an diesem Tag mal wieder hoch in Saal 18 des Weißenfelser Amtsgerichtes.
Angeklagt ist eine 37 Jahre alte Frau aus Weißenfels. Ihr wird seitens der Staatsanwaltschaft Diebstahl und Computer-Betrug vorgeworfen. Laut Anklage soll die Hartz-IV-Empfängerin einer Freundin aus deren Tasche die EC-Karte und einen Einkaufsgutschein gestohlen haben. Mit der Karte soll sie dann zwischen Oktober und November 2019 insgesamt rund 10.000 Euro vom Konto der Freundin abgehoben haben.
„Ich habe ihr dabei über die Schulter geguckt und mir den Pin gemerkt“
Die Angeklagte bestreitet den Diebstahl. Von dem Gutschein wisse sie nichts, die EC-Karte habe ihr die Freundin selber zur Aufbewahrung gegeben. Diese habe vorher mit der Karte an einer Tankstelle bezahlt. „Ich habe ihr dabei über die Schulter geguckt und mir den Pin gemerkt“, sagt sie. Die Abhebungen räumt die Weißenfelserin indes ein. „Ich habe den Scheiß verzapft. Ich wollte es erst nicht, beim ersten Mal hatte ich auch ein schlechtes Gewissen“, sagt sie. Ganze elf Mal habe sie Geld vom Konto ihrer Freundin abgehoben. Davon habe sie sich unter anderem eine Waschmaschine, Tiefkühltruhe und Werkzeug gekauft.
Seit dem vergangenen Jahr zahlt sie das Geld in Raten an die Freundin zurück - 100 Euro monatlich. Mehr als acht Jahre wird sie brauchen, bis sie die Schulden beglichen hat. Mittlerweile tue ihr die Tat auch Leid, sie habe einen dummen Fehler begangen. Zumal die Freundin ihr davor 300 Euro geschenkt hatte. Die Staatsanwältin spricht indes von einer hohen kriminellen Energie, die die Angeklagte an den Tag gelegt hat.
Schließlich hörte die 37-Jährige erst mit den Abhebungen auf, als der Automat eines Tages die EC-Karte einbehielt. Am Ende kommt die Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten sowie einhundert Stunden gemeinnütziger Arbeit davon. Eine Haft bleibt ihr erspart - aber auch nur, weil sie nicht vorbestraft gewesen ist. (mz)